Auch als Rentner richtig gegen Pflegebedürftigkeit absichern

Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, genießen gleichzeitig auch den Schutz der sozialen Pflegeversicherung. Jeder krankenversicherungspflichtige Rentner ist verpflichtet, neben den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls die Beiträge zu Pflegeversicherung zu entrichten. Doch sollte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nicht als vollständige Absicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit angesehen werden, denn deren Leistungsspektrum kann die tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit oft nicht abdecken. … weiterlesen

Sterbehilfe einmal anders: Einladung zu einer ganz besonderen Reise

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
nachdem Ihr Rentenversicherungsträger so nett war, uns Ihre Adresse mitzuteilen möchten wir es nicht versäumen, Ihnen ganz herzlich zum Renteneintritt zu gratulieren. Wir gehen davon aus, dass Sie sich darauf freuen, noch viele gesunde Jahre im wohlverdienten Ruhestand genießen zu können.
Dennoch werden auch Sie sich sicherlich schon Ihre Gedanken über […]