Neuer Verwaltungsrat nimmt Arbeit auf – Vorsitzende Volker Hansen und Uwe Klemens im Amt bestätigt

Der im Dezember 2017 neu gewählte Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich heute konstituiert. Die 52 Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten wählten dabei ihre alternierenden Vorsitzenden: Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens stehen für die kommenden sechs Jahre an der Spitze des Verwaltungsrates. Das Gremium wird unter ihrer Führung für grundsätzliche gesundheitspolitische Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes verantwortlich zeichnen. Wie bisher übernehmen Klemens und Hansen den Vorsitz abwechselnd, zugleich greift eine gegenseitige Stellvertretung. Das Amt wechselt jeweils zum 1. Juli eines Kalenderjahres. Derzeit ist Dr. Volker Hansen (geb. 1955) als Vertreter der Arbeitgeber amtierender Verwaltungsratsvorsitzender. Er steht seit Gründung des GKV-Spitzenverbandes 2007 alternierend an der Spitze des Gremiums. Der Volkswirt Hansen gehörte bereits dem Errichtungsbeirat des GKV-Spitzenverbandes an und hat danach den Aufbau des Verbandes maßgeblich begleitet. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der AOK Nordost. Im Sommer geht der Vorsitz des Verwaltungsrates an Uwe Klemens (geb. 1955) als Vertreter der Versichertenseite über. Der langjährige ehemalige Landesbezirksleiter von ver.di engagiert sich seit mehr als zwanzig Jahren in der der Selbstverwaltung der Krankenkassen und verfügt dadurch über weitreichende Erfahrungen. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der Techniker Krankenkasse. Wichtige Gremien besetzt Neben der Wahl der beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie der Mitglieder und Vorsitzenden seiner Fachausschüsse entschied der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes auch über die Besetzung anderer wichtiger Gremien. So wurden z. B. die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes für die Mitgliederversammlung und den Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) gewählt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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AOK Bayern: Verwaltungsrat wählt neue Vorstandschefin

Der Verwaltungsrat der AOK Bayern hat heute in München Dr. Irmgard Stippler einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Vorstands gewählt. Die 53-jährige Volkswirtin hat umfassende Erfahrungen im Gesundheitswesen. Seit 2014 ist sie Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Davor war sie Vorsitzende der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg und Vorstandsmitglied der Rhön-Klinikum AG. Dr. Stippler übernimmt die Nachfolge von Dr. Helmut Platzer, der die AOK Bayern seit 1999 als Vorstandschef leitet und aus Altersgründen sein Amt niederlegt. Der Wechsel soll im März 2018 erfolgen. Mit über 4,5 Millionen Versicherten ist die AOK Bayern die größte Krankenkasse im Freistaat und zugleich die viertgrößte Deutschlands. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Experten: Soziale Selbstverwaltung ist Garant für „Good Governance“

Die soziale Selbstverwaltung ist kein Verfassungsgut, aber Bestandteil einer „Good Governance“. Der Staat setzt den Rahmen, die Selbstverwaltung führt ihn aus. Damit hat die soziale Selbstverwaltung eine Staatsfunktion und ist wichtiger denn je. Das ist das Resümee der Diskussionsteilnehmer der 17. Plattform Gesundheit des IKK e.V., die gestern stattfand. Vor rund 130 Teilnehmern diskutierten Vertreter aus Politik, Verbände und Gesundheitswirtschaft unter der Überschrift „Selbstverwaltung auf Abruf – Legitimation oder Beschneidung“ in der Berliner Kalkscheune. Die Selbstverwaltung sei „die einzige vernünftige und rechtsstaatliche Möglichkeit, öffentlichen Aufgaben nachzukommen“, sagte Klaus Wiesehügel, stellvertretender Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., kritisierte, dass die Handlungsspielräume der Selbstverwaltung zunehmend beschnitten werden. Das wichtigste Recht, die Finanzautonomie der Krankenkassen, sei der Selbstverwaltung bereits 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz entzogen worden. Höhepunkt sei jedoch das mittlerweile in Kraft getretene GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Dass auch die Legitimation der Selbstverwaltung zunehmend angezweifelt werde, ärgere ihn. Wollseifer verwies darauf, dass Selbstverwaltung von der Möglichkeit lebe, „die unterschiedlichen Interessen frei auszugleichen“ – in der sozialen Selbstverwaltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen Leistungserbringer und Kostenträger. Eine „gemein-same Entscheidung“ würde von allen Seiten getragen werden. Der Ruf „nach dem starken Staat“ bei Konflikten sei nicht zielführend. Ausgesprochen haben sich die Diskussionsteilnehmer für einen intensiven Dialog mit Patientenvertretern. Ein Stimmrecht sei nicht erforderlich. „Die Stärkung der Patientenvertretung in der Selbstverwaltung heißt nicht per se Sitz und Stimme“, sagte Ursula Helms, stellvertreten-de Sprecherin des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Helms: „Wir wollen als Patientenvertreter der Stachel im Fleisch sein.“ Für Klaus Wiesehügel sei es ein „falsches Signal“, Patientenvereinigungen in die Selbstverwaltung aktiv einzubinden. „Der Dialog ist wichtig und gut“, so Wiesehügel. Er plädierte für die Beibehaltung der Friedenswahl. Allerdings müsse es für die Aufstellung der Listen im Vorfeld eine intensive Diskussion geben. Als Beispiel führte Wiesehügel das Prozedere für die Bundestags-wahl an. Nicht nachvollziehen könne er den Ruf vieler Parlamentarier nach einer Urwahl. Im Bundestag würden schließlich von 709 Abgeordneten auch nur 299 Parlamentarier direkt gewählt. Prof. Dr. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, betonte, dass jede Regierung die Selbstverwaltung demokratischer und besser gestalten wollte. Becker: „Für die Politik ist die Selbstverwaltung ein ungezogenes Kind, das man besser an die Hand nehmen sollte.“ Sie sei nicht durch die Verfassung garantiert und habe demnach eine Staats-funktion. Nach Aussage von Becker kann der Staat damit bei der Selbstverwaltung mitwirken. „Kooperation statt Konfrontation“, so müsse die Selbstverwaltung arbeiten, über deren Ausgestaltung weiter diskutiert werden müsse. Selbstverwaltung wirke politischem Einfluss entgegen, sagte Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Als „mittelbare Staatsverwaltung“ verhindere sie, dass Entscheidungen nicht politisch, sondern sachlich getroffen würden. Gunkel sieht die soziale Selbstverwaltung derzeit „nicht auf dem Vormarsch“. Um die Autonomie müsse gekämpft werden. Aufgearbeitet werden müsse, warum der Gesetz-geber zunehmend in die Hoheit der Selbstverwaltung eingreife. Für Stefan Füll, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK classic, ist die Selbstverwaltung in den Krankenkassen flexibel und effektiv. Schnelle Wege und Entscheidungen würden die Arbeit des Verwaltungsrates der IKK classic auszeichnen. Wer von einer ineffizienten Selbstverwaltung rede, habe eine andere Sichtweise auf die Selbstverwaltung, so Markus Hofmann, Abteilungsleiter Sozialpolitik beim DGB-Bundesvorstand. In mehr als 90 Prozent der Fälle würden die Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Probleme bekommen. Wenn es bei zehn Prozent der Fälle um existenzielle Fragen gehe, sei die Wahrnehmung eine ganz andere. Hofmann: „Die GKV ist ein Massengeschäft, das sehr gut funktioniert – das System ist effizient und effektiv.“ Auch Hofmann forderte, mehr auf Patientenvertreter zuzugehen. Eine Stimme für sie lehnte er ab: „Das schwächt die Versichertenseite.“ Ein „Fan“ der sozialen Selbstverwaltung ist Ursula Helms vom GBA. Bei der gemeinsamen Selbstverwaltung könne aber „schneller und besser“ gehandelt werden. Hier wäre ein „Schubs“ sehr gut, beispielsweise aus Qualitätsgründen, wie der Bedarfsplanung. Helms bemängelte, dass der Wettbewerbsgedanke in den Krankenkassen einen zu großen Raum einnehme: „Hier sollte nicht nur die Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt stehen, sondern mehr die Qualität der Leistungen.“ Ob das Thema Sozialwahlen bzw. Selbstverwaltung in der kommenden Legislatur eine Rolle spielt, ist derzeit unklar. Klaus Wiesehügel hoffe, dass sich die Politik dazu durchringt, die Selbstverwaltung zu stärken. Nach Aussage von Hofmann ist bei der gemeinsamen Selbstverwaltung „Musik“. Onlinewahlen lehnt Hofmann ab: „Sie sind rechtlich nicht sauber.“ Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. verwies darauf, dass Selbstverwaltung ein hohes Gut sei und nicht schlecht geredet werden dürfe. Darüber zu diskutieren sei jetzt wichtig, um frühzeitig beispielsweise die Sozialwahlen zu stärken. Hohnl: „Unser Auftrag ist, Verwaltung zu organisieren – mit Leidenschaft, das gehört zur Selbstverwaltung.“ Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Pressemitteilung des IKK e.V.

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Selbstverwaltung bei der Knappschaft-Bahn-See neu gewählt

Alle sechs Jahre wird das Parlament der Sozialversicherungsträger, das aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Versicherten besteht, neu gewählt. Nach den durchgeführten Sozialwahlen hat sich heute die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die XII. Sozialversicherungswahlperiode in der Hauptverwaltung Bochum konstituiert und damit die Weichen für eine weitere konstruktive Arbeit zum Wohle der Versicherten gestellt. Frank Vanhofen (Arbeitgebervertreter) wurde als Vorsitzender der Vertreterversammlung, dem höchsten Organ der Knappschaft-Bahn-See, gewählt. Der Personalleiter bei der DB Cargo AG verwies in seiner Antrittsrede auf die wichtigen sozialpolitischen Fragen der nächsten Jahre. Aufgrund der demografischen Herausforderungen in der Gesellschaft wird in den kommenden Jahren die nachhaltige finanzielle Absicherung aller Sozialversicherungssysteme im Vordergrund der politischen Bestrebungen stehen müssen, so Vanhofen. Zum alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung ist Robert Prill (Versichertenvertreter) gewählt worden, der das Amt ab dem 1. Oktober nächsten Jahres bekleiden wird. Herr Prill ist als Versichertensprecher bei der Bahn AG tätig. Als Vorstandsvorsitzende der Knappschaft-Bahn-See wurde Edeltraud Glänzer (Versichertenvertreterin) gewählt. Sie ist seit dem Jahr 2005 Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und seit Oktober 2013 stellvertretende Vorsitzende der IG BCE. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender wurde Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob als Arbeitgebervertreter. Der promovierte Ingenieurwissenschaftler im Bereich Bergbau ist Vorsitzender des Vorstands der RWTÜV e. V. und der RWTÜV-Stiftung. In den Antrittsreden wurde herausgestellt, dass durch die konstruktive Zusammenarbeit von Selbstverwaltung und Geschäftsführung die Knappschaft-Bahn-See in der abgelaufenen Wahlperiode ihre Position eines innovativen und zukunftsfähigen Unternehmens weiter ausgebaut hat. Dies zeigt sich unter anderem durch die Übertragung neuer Aufgaben wie beispielsweise die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Im Benchmarking der Rentenversicherungen nimmt die Knappschaft-Bahn-See weiterhin eine hervorragende Position ein. Die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT hat sich innerhalb der vergangenen sechs Jahre neu am Gesundheitsmarkt aufgestellt und sich damit neue Wettbewerbschancen eröffnet. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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Neuer Verwaltungsrat der AOK Nordost hat sich konstituiert – Vorsitzende fordern Wettbewerb für bessere Versorgung der Menschen

Der Verwaltungsrat der AOK Nordost hat für die neue Amtsperiode von sechs Jahren seine Arbeit aufgenommen. Wie die beiden heute auf der konstituierenden Sitzung in Dierhagen gewählten Vorsitzenden betonten, will das höchste Selbstverwaltergremium den erfolgreichen Kurs der Gesundheitskasse im Sinne der rund 1,8 Millionen Versicherten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern konsequent fortsetzen. „Der Wettbewerb der Krankenkassen muss zu einem echten Versorgungswettbewerb weiterentwickelt werden, bei dem die Kassen auch Verhandlungsspielräume haben, um im Sinne ihrer Versicherten Einzelverträge mit Ärzten und Kliniken abzuschließen“, so Alexander Schirp, der als Verwaltungsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite seit Bestehen der AOK Nordost tätig ist. Die Basis dafür bilde ein gerechter funktionsfähiger Risikostrukturausgleich, der keine Anreize für Risikoselektion biete. Neu als alternierender Vorsitzender wurde Knut Lambertin gewählt. Der 46-jährige Berliner löst Rainer Knerler ab, der ebenfalls seit 2011 dem Verwaltungsrat für die Versichertenseite vorstand und dem das Selbstverwaltergremium für seine engagierte Arbeit dankte. Knerler habe sich nach der Vereinigung der früheren Landes-AOKs in Berlin und Brandenburg sowie ein Jahr später mit Mecklenburg-Vorpom­mern zur AOK Nordost um das Zusammenwachsen der Dreiländerkasse verdient gemacht und dazu beigetragen, die AOK Nordost als kompetenten und verlässlichen Partner für Versicherte, Arbeitgeber und Leistungspartner in der Region aufzubauen. Sein Nachfolger Lambertin, der beim DGB-Bundesvorstand als Referatsleiter Gesundheitspolitik arbeitet, sagte: „Insbesondere die Digitalisierung stellt uns im Gesundheitswesen in Deutschland vor Herausforderungen, die wir angehen müssen. Die soziale Selbstverwaltung der Krankenkassen steht insbesondere für Versicherten- und Patientennähe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Rechte und Position der Krankenversicherten gestärkt werden.“ Vor diesem Hintergrund hat die AOK Nordost mit dem bereits 2016 gegründeten Wissenschaftlichen Beirat für Digitale Transformation ein Gremium ins Leben gerufen, das die Kasse bei digitalen Projekten wie der elektronischen Patientenakte kritisch berät. Der neue Verwaltungsrat der AOK Nordost besteht aus insgesamt 30 Mitgliedern – paritätisch besetzt mit jeweils 15 Vertretern der Versicherten- sowie der Arbeitgeberseite. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder sind im Frühjahr aus den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen hervorgegangen. Das wichtigste Organ der sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählt den Vorstand und kontrolliert die Krankenkasse, beschließt den Haushalt sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag und entscheidet über zusätzliche Mehrleistungen der Kasse für die Versicherten. Pressemitteilung der AOK NordOst

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Neuer Verwaltungsrat führt stabile IKK BB an – Zehn neue Gesichter in der Selbstverwaltung

Im Jahr der Sozialwahlen 2017 meldet auch die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) personelle Veränderungen in der künftigen Selbstverwaltung: Am 08.07.2017 trat der neu gewählte IKK BB-Verwaltungsrat im Rahmen einer Klausurtagung der IKK-Selbstverwaltung in Potsdam am Templiner See zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Unter den 28 gewählten Vertretern, je 14 auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite, die in den kommenden Jahren die gesundheitspolitischen und strategischen Planungen und Entscheidungen der regionalen IKK BB begleiten werden, begrüßten die Teilnehmer auch neue Verwaltungsratsmitglieder, die die Kasse künftig unterstützen und mit frischen Ideen bereichern werden. Dies sind auf der Versichertenseite Holger Domröse, Nadine Epplen, Sören Hartmann, und Michael Manneck. In der Gruppe der Arbeitgeber kommen Gerd Bretschneider, Michael Gürtler, Constantin Rehlinger, Holger Schmädicke, Andreas Tietze und Robert Wüst hinzu. Zuvor wurden die ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder für ihre langjährige Arbeit im Verwaltungsrat der IKK BB geehrt und feierlich verabschiedet. Als neuer Vorsitzender des Verwaltungsrates führt künftig Anselm Lotz (53), Dipl.-Ing. und Mitglied des Vorstandes der Handwerkskammer Berlin die Arbeitgeberseite an; auf Arbeitnehmerseite übernimmt wieder Uwe Ledwig (55), Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung–Genuss-Gaststätten (NGG) Region Berlin-Brandenburg, den Vorsitz. Die laufende Amtsperiode verlängert sich auf den 30.09.2018, bevor ab 01.10.2018 turnusmäßig der Wechsel im Vorsitz stattfinden wird. Pressemitteilung der IKK Brandenburg und Berlin

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Massive Eingriffe in die Rechte der Selbstverwaltung verhindert

Der Deutsche Bundestag hat am 26.01.2017 das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz verabschiedet. Auf den letzten Metern konnten weitere massive Eingriffe in das Selbstverwaltungshandeln verhindert und Einschränkungen der Selbstverwaltungsautonomie für das Handeln des Verwaltungsrates entschärft werden. Dazu erklärten die Vorsitzenden des Verwaltungsrates Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen: „Die vorgenommenen Korrekturen und die Entschärfung der Eingriffe in die Rechte der sozialen Selbstverwaltung sind ein großer Erfolg für den GKV-Spitzenverband. Dennoch bleibt festzuhalten: Der gewählte Ansatz, die Selbstverwaltungsrechte durch Kontroll- und Weisungsrechte der Aufsicht einzuschränken, ist falsch. Stattdessen hätte der Gesetzgeber die Selbstverwaltungsrechte weitaus stärker ausbauen müssen. Damit es tatsächlich zu einer Stärkung der Selbstverwaltung kommt, braucht es in der kommenden Legislaturperiode einen erneuten Anlauf des Gesetzgebers für eine Reform, die diesen Namen auch verdient.“ Hintergrund: Auftakt des Gesetzgebungsverfahrens bildete ein im März 2016 bekannt gewordenes Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Im Kern sahen die Eckpunkte und der Referentenentwurf des BMG vor, insbesondere mit Hilfe einer „Inhaltsbestimmung für unbestimmte Rechtsbegriffe“ die Kontroll- und Weisungsrechte gegenüber der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen zu einer Fachaufsicht weiterzuentwickeln. Dies hätte eine Zäsur für die Rechte der sozialen und gemeinsamen Selbstverwaltung bedeutet. Hinzukommen weitreichende neue Eingriffsrechte für die Aufsicht in die Satzungsautonomie und in das Verwaltungshandeln. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich deshalb vehement für die dringend erforderliche Streichung dieser Eingriffe eingesetzt, um die Gestaltungsmöglichkeiten der sozialen Selbstverwaltung aufrecht zu erhalten. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf sah die vorgesehenen Inhaltsbestimmungen für unbestimmte Rechtsbegriffe nicht mehr vor. Damit wurde das Risiko einer Fachaufsicht wesentlich reduziert und der Kernangriff auf die Selbstverwaltungsautonomie erfolgreich verhindert. Zudem wurden die Vorschriften zu den gesetzlichen Satzungsvorgaben und für die Bestellung einer „Entsandten Person für besondere Angelegenheiten“ teilweise konkretisiert und entschärft. Dennoch hätte die Aufsicht, mit den hier noch vorgesehenen Regelungen, einen Entsandten mit der Wahrnehmung von Aufgaben beim GKV-Spitzenverband beauftragen und dessen Tätigkeitsbereich weitgehend frei bestimmen können. Zudem wäre bei einem solchen Vorgehen auch nicht akzeptabel, dass die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit bei den Organen des GKV-Spitzenverbandes verbleibt. Ebenso wenig nachvollziehbar waren die verbliebenen gesetzlich vorgesehenen Satzungsvorgaben für den Verwaltungsrat, zumal es sich hier weitestgehend um Sachverhalte handelte, die der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes bereits zuvor im Rahmen seiner Satzungsautonomie beschlossen hatte. Im gesamten Gesetzgebungsverfahren haben die Verwaltungsratsvorsitzenden in Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen, der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages, sowie in öffentlichen Erklärungen und Veranstaltungen immer wieder deutlich herausgestellt, dass es einer solchen Gesetzgebung für den GKV-Spitzenverband nicht bedarf. Dessen Arbeit hat weder einen rechtlichen, noch einen inhaltlichen Grund für die vorgesehenen Eingriffe in die Selbstverwaltungsrechte gegeben. Das zum Ausdruck gebrachte Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung ist deshalb weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Vor dem Hintergrund der daraus entstandenen politischen Diskussion hat sich die Koalition kurz vor der Verabschiedung durch den Bundestag auf weitere wichtige Änderungen am Gesetzentwurf verständigt. So wurden die Mindestsatzungsvorgaben ersatzlos gestrichen. Zudem wurden punktuelle Verbesserungen beim Entsandten vorgenommen und dessen Tätigkeitsbereich eingeschränkt. Danach soll er nur noch beraten, unterstützen, überwachen und Schadensersatzansprüche prüfen. Insgesamt wurden die Eingriffsvoraussetzungen präzisiert. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Bundestag beschließt GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz – Hermann Gröhe: „Stärkung der Selbstverwaltung nutzt Patientinnen und Patienten“

Der Bundestag wird heute in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beraten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen künftig noch besser ihrer großen Verantwortung für eine gute Patientenversorgung gerecht werden kann und vor Selbstblockaden geschützt ist. Das stärkt die Selbstverwaltung und nutzt insbesondere den Patientinnen und Patienten.“ Um eine gute Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen. Um sie dabei zu unterstützen sieht der Gesetzentwurf schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen vor. Die Maßnahmen im Einzelnen: Interne Kontrollmechanismen sind für eine funktionierende Selbstverwaltung von großer Bedeutung. Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden. Dazu werden die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte ausgestaltet und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankert. Zudem werden Regelungen zu Abwahlmöglichkeiten der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane aufgenommen. Transparenz im Verwaltungshandeln stärkt die interne und externe Kontrolle. Deshalb werden die Prüfungs- und Mitteilungspflichten in Bezug auf Beteiligungen an und die Gründung von Einrichtungen erweitert. Zudem ist eine Verpflichtung zur Einrichtung interner Kontrollmechanismen vorgesehen, insbesondere eine Innenrevision, die festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde zu berichten hat. Es werden besondere Verfahren geregelt, die ein wirksames aufsichtsrechtliches Vorgehen zur Beseitigung von Rechtsverstößen ermöglichen. Dies umfasst einheitliche Regelungen für besondere Fallkonstellationen, wie z.B. die aufsichtsrechtliche Durchsetzung von Satzungsänderungen oder die Aufhebung von rechtswidrigen Beschlüssen der Selbstverwaltungsorgane. Zudem wird ein zusätzliches aufsichtsrechtliches Instrument zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands (entsandte Person für besondere Angelegenheiten) geschaffen. Struktureller Weiterentwicklungsbedarf besteht bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Regelungen über den Vorstand. Es wird verpflichtend ein Vorstand mit drei Mitgliedern geregelt, dessen Vorstandsvorsitzender mit einer qualifizierten Mehrheit gewählt werden muss. Für den Fall, dass in den beiden ersten Wahlgängen keine qualifizierte Mehrheit zu Stande kommt, soll im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend sein. Eines der drei Mitglieder des Vorstands darf weder dem hausärztlichen noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören. Dies soll die notwendige versorgungsbereichsübergreifende Interessenvertretung im Vorstand sicherstellen sowie die Akzeptanz des Vorstandsvorsitzenden stärken. Mit den vorgesehenen strukturellen Änderungen sollen die in der KBV bestehenden Konflikte zwischen den Versorgungsbereichen und die damit einhergehenden Blockaden aufgehoben werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über Aufsichtsmaßnahmen berichten. Dies dient der Transparenz der aufsichtsrechtlichen Kontrolle über die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene. Zudem werden mit dem Gesetz im Rahmen einer Angleichung einzelne Regelungen auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen. Soweit sich bestimmte Vorgaben aufgrund der besonderen Aufgabenstellung des G-BA und seiner von den anderen Selbstverwaltungskörperschaften abweichenden Organisationsstruktur für den G-BA nicht eignen, wurde dies berücksichtigt. Die Regelungen sollen im Februar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Selbstverwaltungsstärkungsgesetz grundlegend überdenken

Derzeit berät der Deutsche Bundestag über ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Anders als der Name vermuten lässt, soll damit in die Rechte der Sozialen Selbstverwaltung eingegriffen und deren Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Nach der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am Montag dieser Woche zeigt sich deutlich, dass dringender Bedarf für Nachbesserung am Gesetzentwurf besteht. Dazu erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen: „Die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes hat keinen Anlass für das sogenannte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz gegeben. Dennoch sollen die jetzt vorgesehenen Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht auch uns betreffen. Aber wenn bei einem einzelnen Verband etwas grundlegend schiefläuft, dann muss auch dort gehandelt werden. Wenn der Gesetzgeber auf die Missstände reagieren will, sollten entsprechende Regelungen auch gezielt wirken. Dass damit gleichsam alle Selbstverwaltungsorganisationen getroffen werden sollen, ist jedenfalls inakzeptabel. Das Gesetzesvorhaben sollte noch einmal grundlegend überdacht werden! Wenn es überhaupt einer Gesetzesänderung bedarf, dann bitte einer zielgenauen. Es braucht keinen Rundumschlag, der auch Unbeteiligte trifft. Damit die soziale Selbstverwaltung aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern auch zukünftig verantwortungsvoll die gesundheitliche und pflegerische Versorgung gestalten kann, muss der Handlungsrahmen der bewährten Sozialpartnerschaft gestärkt und nicht geschwächt werden. Die bei den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden gelebte Sozialpartnerschaft ist eine tragende Säule des sozialen Ausgleichs in unserer Gesellschaft.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Martin Litsch: Selbstverwaltung stärken statt überregulieren

Anders als der Name es vermuten lässt, würde das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) in der derzeitigen Ausgestaltung massiv in die Rechte der GKV-Spitzenorganisationen eingreifen. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes stellt in Frage, wie angemessen dieser Eingriff ist: „Auslöser für dieses Gesetz sind die Vorgänge in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deshalb sollte das Gesetz mit all seinen neuen Eingriffsbefugnissen auch nur für die KBV gelten. Die nun geplante Ausweitung auf die Selbstverwaltung der Kassen ist ein Paradebeispiel für Überregulierung. Sie führt zu spezialgesetzlichen Regelungen für fünf Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens und bedeutet gleichzeitig eine Ungleichbehandlung im Bereich der Selbstverwaltung mit ehrenamtlichen Mandatsträgern, denn andere Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Die Regelungen, die spezifisch auf die KBV ausgerichtet sind, auch auf den GKV-Spitzenverband zu übertragen, ignoriert zudem die grundlegenden Unterschiede beider Organe. Der GKV-Spitzenverband beruht bereits auf einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Beide Seiten regeln damit Belange, die sie sowohl als Betroffene als auch als Beitragszahler angehen. Bei der KBV handelt es sich dagegen um eine rein berufsständische Vertretung.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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