KI + ChatGPT in der Praxis: Chancen und Herausforderungen

Die Digitalisierung ist ein omnipräsentes Gesprächsthema, doch bei der praktischen Umsetzung hinken wir in Deutschland im internationalen Vergleich noch weit hinterher. Im Digitalisierungsranking für die Wettbewerbsfähigkeit belegt Deutschland lediglich den 19. Platz. Überlegungen und mögliche Anwendungen zur KI und ChatGPT sind: Patientenkommunikation: Chatbots wie GPT können dazu verwendet werden, mit Patienten zu interagieren, Terminvereinbarungen zu […]

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Videosprechstunde Viomedi wurde in MEDICAL OFFICE integriert

Seit dem 1. April 2018 steht allen MEDICAL OFFICE-Anwendern die Funktion „Videosprechstunde“ zur Verfügung. „Bei der Integration der zertifizierten Videosprechstunde Viomedi haben wir besonderen Wert auf die nahtlose Integration in die bestehenden Arbeitsabläufe der Arztpraxis gelegt“, erklärt INDAMED-Geschäftsführer Uwe Streit. Bereits bei Vergabe eines Termines in MEDICAL OFFICE kann dem Patienten ein Zugangscode für die Videosprechstunde ausgestellt werden, ohne die gewohnte Oberfläche verlassen zu müssen. Meldet sich der Patient später im virtuellen Wartezimmer der Videosprechstunde mit diesem Code an, erscheint automatisch ein Eintrag in der Warteliste von MEDICAL OFFICE. „Das heißt, der Arzt hat stets alle wartenden Patienten im Blick, egal ob diese in der Praxis oder vor der Kamera warten“, so Streit. Beim Aufruf eines online wartenden Patienten öffnet sich automatisch die Videosprechstunde und das Arzt-Patienten Gespräch kann beginnen. „Auf der conhIT vom 17.-19. April konnten wir unsere Lösung erstmals präsentieren“, so INDAMED-Vertriebsleiter Andreas Seiller. Die hohe Resonanz bestätige, „dass wir auf dem richtigen Weg sind“. Pressemitteilung von INDAMED

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Fernbehandlungsverbot: Schweizer Telemedizin-Pionier Medi24 bereitet Markteintritt in Deutschland vor

Die Bedeutung der Telemedizin zeigt sich in den Fallzahlen: allein Medi24 berät täglich bis zu 5‘000 Patienten aus der ganzen Schweiz per Telefon. Neben allgemeinen medizinischen Fragen und Empfehlungen zur Behandlung gehören Konsultationen im Akutfall zu den Dienstleistungen des Telemedizin-Unternehmens. Medi24 agiert zudem als Notfall- und Praxistelefon für Schweizer Ärztenetzwerke und Spitäler. Seit Gründung im Jahre 1999 hat Medi24 bereits über 4,5 Millionen telemedizinische Konsultationen zugunsten von Patientinnen und Patienten erbracht. Telemedizin für Deutschland Das bewährte, computergestützte Triagesystem und der Aufbau der Organisation stoßen im Ausland auf sehr großes Interesse: „Medi24 wurde bereits in der Vergangenheit regelmäßig eingeladen, in Deutschland über Telemedizin und den Aufbau eines entsprechenden Angebotes zu sprechen“, erklärt Angelo Eggli, CEO bei Medi24. „Mit der Lockerung des Fernbehandlungsverbot wird die Telemedizin rasch Verbreitung finden. Wir verzeichnen seit einiger Zeit vermehrt Anfragen von deutschen Krankenversicherern, die unsere Erfahrung nutzen möchten“, fährt Eggli fort. In der Schweiz übernimmt Medi24 für zahlreiche bedeutende Krankenkassen die telemedizinischen Konsultationen. Über diese Krankenversicherer und verschiedene Ärztenetze haben mehr als 3.5 Millionen Personen Zugang zu medizinischer Beratung rund um die Uhr. Ähnliche Geschäftsmodelle sind für Deutschland ebenfalls denkbar und Medi24 kann mit seinem in mehreren Sprachen angebotenen Dienstleistungen schnell in einen größeren Markt expandieren. „Mit unserer Datenbank, die mit Informationen aus zahlreichen Ländern gespeist wird, sind wir in der Lage, kompetent außerhalb der Schweiz telemedizinisch zu beraten“, sagt Angelo Eggli. „Als Tochtergesellschaft der Allianz Partners Gruppe können wir in Deutschland zudem auf die hiesigen Erfahrungswerte zugreifen und sehr schnell für Kunden aktiv werden“, fasst Eggli die Vorteile von Medi24 als Telemedizin-Anbieter zusammen. „Medi24 ist vorbereitet, um nach dem positiven Entscheid am Deutschen Ärztetag seine Kapazitäten schnell hochzufahren“, führt Angelo Eggli aus. Pressemitteilung von Medi24.ch

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121. Deutscher Ärztetag – Fernbehandlung jetzt bundeseinheitlich regeln

Als einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft der Medizin würdigt BARMER-Chef Prof. Dr. med. Christoph Straub die Entscheidung der deutschen Ärzteschaft, das sogenannte Fernbehandlungsverbot zu lockern. Einen entsprechenden Beschluss hat der Deutsche Ärztetag heute in Erfurt gefasst. „Der Deutsche Ärztetag hat mit seinem Votum zum Fernbehandlungsverbot erste wichtige Weichen gestellt. Das eröffnet große Chancen für eine weitere Säule der Versorgung. Mit der Fernbehandlung rücken Ärzte und ihre Patienten näher zusammen. Das fördert die rasche Abklärung allgemeiner Beschwerden, aber vor allem die intensivere Betreuung immobiler Patienten. Jetzt muss eine bundesweit einheitliche Regelung die derzeitigen regionalen Ansätze harmonisieren“, forderte Straub. Der Beschluss des Deutschen Ärztetages habe deutlich gezeigt, dass es der Ärzteschaft um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten digitaler Kommunikation gehe und sie das Heft des Handelns auch bei der digitalen Behandlung nicht aus der Hand geben wolle. Bislang war es Ärzten in Deutschland berufsrechtlich untersagt, Patienten ohne vorherigen persönlichen Kontakt zu behandeln. Lediglich in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein galten andere Regelungen. Zeitgemäßer Kontakt zwischen Arzt und Patient Aus Sicht der BARMER dürfe es nun nicht länger bei unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern bleiben, zumal Ärzte und Krankenkassen die technischen Systemanforderungen und die Vergütung von Videosprechstunden auf Bundesebene bereits geregelt und Rahmenbedingungen zur digitalen Versorgung von Patienten geschaffen hätten. Den Patienten wäre nicht zu vermitteln, wenn beispielsweise in Schleswig-Holstein eine ärztliche Online-Beratung möglich sei und in Brandenburg nicht. Zudem biete eine Behandlung aus der Ferne auch Großstädtern sinnvolle Erleichterungen. „Bislang hat die BARMER mit Angeboten wie dem Teledoktor allgemeinen ärztlichen Rat ohne direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient ermöglicht. Die Fernbehandlung ergänzt dieses Angebot. Sie ist sinnvoll und gut für die Patienten“, so Straub. Pressemitteilung der BARMER

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Fernbehandlungsverbot gelockert: bvitg begrüßt die Entscheidung des Deutschen Ärztetages

Mit Blick auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen bewerten die Hersteller von Gesundheits-IT-Lösungen die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes im Rahmen des 121. Deutschen Ärztetags positiv. Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat heute das Fernbehandlungsverbot in § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung der Ärzte gelockert. Somit ist eine Hürde zur breiten Nutzung digitaler Anwendungen und vor allem der Telemedizin gefallen. Neben Baden-Württemberg hatte auch bereits die Landesärztekammer Schleswig-Holstein im Vorfeld des Ärztetages den Weg für ärztliche Fernbehandlung freigemacht. Der bvitg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, denn Telemedizin hat das Potential sowohl bei der Versorgung in ländlichen Gebieten zu unterstützen als auch einer Überlastung von Notaufnahmen und Kliniken entgegenzuwirken. „Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots war längst überfällig. Telemedizinische Anwendungen und Onlinekonsultation von Ärztinnen und Ärzten ermöglichen im Zuge des demographischen Wandels eine flächendeckende, sektorübergreifende Gesundheitsversorgung. Die digitale Realität, die in anderen Bereichen bereits zum Alltag gehört, kann so auch in die Versorgung Einzug halten. Damit telemedizinische Leistungen so schnell wie möglich integraler Bestandteil der Versorgung werden, gilt es nun finanzielle Anreize zur Nutzung für zu schaffen. Ein Verbot zu lockern reicht alleine nicht aus, ist aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer vom Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. Bis vor kurzen war es Ärztinnen und Ärzten laut Musterberufsordnung untersagt, beim Erstkontakt mit Patienten individuelle ärztliche Behandlungen ausschließlich über telemedizinischen Verfahren abzuwickeln. Im letzten Jahr lockerten die Ärzte in Baden-Württemberg erstmals das Fernbehandlungsverbot für Modellprojekte, da dort die Patienten zunehmend auf telemedizinische Leistungen in der Schweiz auswichen. Mit der Entscheidung der Ärztekammer kann nun auch die Erstdiagnose wie Krankschreibungen oder Arzneiverordnungen per Video-Chat oder Smartphone erfolgen. Pressemitteilung bvitg e.V.

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Lockerung des Fernbehandlungsverbotes: AOK Nordost begrüßt Beschluss des Deutschen Ärztetages

Die AOK Nordost begrüßt den heutigen Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes als einen wichtigen Schritt zur Förderung der Telemedizin und wird Online-Videosprechstunden im eigenen Ärztezentrum ausbauen. „Wenn es darum geht, eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung für alle Versicherten zu gewährleisten – egal, wo diese leben –, dann führt aus Sicht der Gesundheitskasse kein Weg vorbei an der digitalen Transformation. Wir sehen uns als Vorreiter innovativer Versorgungslösungen, haben auf unserem bisherigen Weg aber auch die rechtlichen und organisatorischen Hürden in der Praxis erlebt. Diese gilt es abzubauen, damit wir digitale Innovationen vorantreiben können. Das Fernbehandlungsverbot ist nur eine Hürde auf dem Weg hin zu einem innovationsfreundlicheren Gesundheitswesen, dessen Lockerung wir als AOK Nordost bereits seit Längerem fordern. Am Ende entscheidet jeder Patient ganz individuell und natürlich in Absprache mit dem Arzt, ob er einen persönlichen Arztbesuch dem Kontakt per Videokanal vorzieht“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Trotz der bisherigen Einschränkungen hat die AOK Nordost im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Reihe innovativer digitaler und telemedizinischer Pro-gramme für ihre Versicherten auf den Weg gebracht. Dazu zählt auch die Online- Videosprechstunde, die einige Arztpraxen und das Institut für psychogene Erkrankungen im Centrum für Gesundheit der AOK Nordost (www.cfg-berlin.de) bereits seit 2016 anbieten. Sollte die Berliner Ärztekammer den Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes umsetzen, werden alle 18 Arztpraxen des CfG in Berlin Online-Videosprechstunden entsprechend der geänderten und genehmigten Berufsordnung der Landesärztekammer anbieten. Dazu kooperiert die AOK Nordost mit dem Berliner Internet-Unternehmen Patientus. Dieser Anbieter stellt die Online-Plattform zur Verfügung, über welche die CfG-Ärzte mit ihren Patienten in Kontakt treten können. Alles, was Versicherter und Arzt für die Online-Videosprechstunde benötigen, ist ein PC/Laptop mit einem Firefox- oder Chrome-Browser und einem Internetzugang sowie eine Webcam. Arzt und Patient treffen sich dann zu einem vorab festgelegten Termin im virtuellen Wartezimmer. Eine hohe Priorität hat dabei die Datensicherheit. Diese wird bei Patientus durch die direkt hergestellte und separat verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindung zwischen Arzt und Patient gewährleistet. Bei der Verbindung sind keine Server zwischengeschaltet, von denen Daten abgerufen werden könnten. So haben weder Patientus noch die AOK Nordost Zugriff auf die abgehaltenen Online-Videosprechstunden. Pressemitteilung der AOK Nordost

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Vitos goes digital …

Vitos auf der conhIT 2018

Zu Besuch auf der conhIT in Berlin – Europas führende Veranstaltung für Gesundheits-IT Mitte April besuchten acht Vitos Kollegen die Messe conhIT in Berlin – Europas führende Veranstaltung für Gesundheits-IT. Mit mehr als 10.000 Teilnehmern und 577 Ausstellern aus 20 verschiedenen Nationen ist die Messe der Branchentreff für Gesundheits-IT. Wie bereits in den vergangenen Jahren […]

Digitale Medizin als eigener Versorgungsbereich

Ein Beitrag von Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied, BVMed – Bundesverband Medizintechnologie. Der BVMed spricht sich für neue Zugangswege für digitale und telemedizinische Anwendungen aus und schlägt als zusätzlichen Versorgungsbereich „Digitale Medizin“ vor. Dafür sind besondere Evaluationen erforderlich, die den Besonderheiten von Digital Health entsprechen. Die bisherigen Erfahrungen, beispielsweise mit dem Telemonitoring in der […]

Vor der Technologie kommt das Denken: AOK Baden-Württemberg will Privatwirtschaft in der Telemedizin überholen

„Unser Gesundheitssystem ist nicht krank, es ist müde“, sagt Dr. Christopher Hermann, „es benötigt dringend eine Therapie.“ Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg macht im aktuellen Unternehmensbericht der mit fast 4,3 Millionen Versicherten größten Krankenkasse im Südwesten gleich mehrere Bereiche aus, in denen er dem deutschen Gesundheitswesen gerne eine „Hallo-Wach-Spritze“ verabreichen würde. Neben der ambulanten Versorgung und Teilen des Kliniksektors hat der AOK-Chef vor allem die Digitalisierung im Visier. „Es gibt Krankenkassen, die werfen irgendeine App auf den Markt und denken, sie sind damit schon mitten in der Digitalisierung angekommen. Vor der Technologie kommt aber das Denken: Was wird wirklich gebraucht, mit welchem Nutzen und in welcher Zeit?“ Abhängigkeiten in alle erdenklichen Richtungen sind ein Charakteristikum eines jeden Digitalisierungsprojekts. Hermann verweist auf ein Beispiel, in dem die AOK Baden-Württemberg gerade diese strukturbedingte Vorgabe in eine Chance verwandelt hat. „Wir haben gemeinsam mit der Universität Tübingen und dem Hausärzteverband Baden-Württemberg das Projekt TeleDerm gestartet. Es verbindet die hausärztliche Versorgung mit einem telemedizinischen Ansatz. Damit bringen wir die Expertise von Dermatologen dorthin, wo keine entsprechende fachärztliche Kompetenz zur Verfügung steht.“ TeleDerm erprobt die AOK in den Landkreisen Calw, Rottweil, Zollern­alb und Böblingen. In den Praxen der teilnehmenden Hausärzte können Patientinnen und Patienten mit Hautproblemen erkrankte Hautpartien von ihrem Hausarzt abfotografieren lassen und gemeinsam mit ihm einen Fragebogen ausfüllen. Foto und Fragebogen stellt der Hausarzt dann über eine geschützte Online-Plattform einem Dermatologen zur Verfügung. Innerhalb von zwei Tagen kann der Hausarzt dessen Fachdiagnose an die Patienten weitergeben. „Dieses Projekt passt zu unserer Langzeitstrategie, in der der Hausärzte die zentrale Rolle in der Versorgung einnehmen. In strukturschwächeren Regionen kann Telemedizin einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu ärztlicher Versorgung erschließen“, betont Hermann. Es sei nun aber an der Politik, nach der Bundestagswahl einen Handlungsrahmen vorzugeben, der digitale Initiativen wie TeleDerm schneller voranbringt. „Wir müssen Ergebnisse vorweisen können, bevor private Großkonzerne den Markt der Telemedizin endgültig untereinander aufteilen“, so Hermann weiter. Wie der Unternehmensbericht zeigt, hat die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2016 mit einem Haushaltsvolumen von 15,2 Milliarden Euro einen Jahresüberschuss von 191 Millionen Euro erwirtschaftet. „Wer denkt, dass wir deswegen im Geld schwimmen, ist aber auf dem Holzweg“, erklärt der AOK-Chef: „191 Millionen Euro ist eine Summe, die wir in vier Arbeitstagen für Versichertenleistungen ausgeben.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Blickrichtung Zukunft

Auftaktworkshop Digitalisierung

Auftaktworkshop „Digitalisierung“ in Gießen Mobile Dokumentation, elektronische Patientenakte, Telemedizin, E-Mental-Health, Telemonitoring, Videodolmetschen und E-Learning – um diese und weitere spannende Themen ging es Ende Juni beim Auftaktworkshop „Digitalisierung“. Digitalisierung im Gesundheitswesen Vitos möchte zukunftsfähig bleiben und seine Angebote weiterentwickeln. Im Zentrum steht dabei die Frage: Inwieweit beeinflusst die Digitalisierung das Geschäftsmodell und die zukünftigen Prozesse? […]