Dunkle Seite der Macht

Seit einem einem Jahr gibt es hier im Blog die “Links am Samstag”. Ich hatte zwischen den Jahren bemerkt, dass sich Meldungen und Artikel ansammeln, die zu schade sind, um unerwähnt zu bleiben.

Ähnlich ist es mit den alltäglichen grenzwertigen und illegalen Verhaltensweisen in der Gesundheitswirtschaft. Zum Skandal reicht es nicht, trotzdem sollte es nicht im Informationsrauschen untergehen. Dies wird unter dieser Überschrift unregelmässig Thema sein.

Für den Titel der Rubrik inspirierte mich ein Kollege aus den USA. Ein hemdsärmeliger Verkäufertyp mit einem Stiernacken. Nach seinem Dienst bei den Marines im Marketing bei Pharmakonzernen tätig und heute als Consultant aktiv. Einer, der abends nach der Tagung gerne von seinem Heim, Autos, Ferienhaus in den Rockies erzählt, Fotos zeigt und seine neuesten Gadgets am Tisch präsentiert. Berater unterscheiden sich von Pharmaindustriemitarbeitern darin, dass die Scheuklappen fehlen, was jedoch meist erst abends nach dem Genuss einiger alkoholischen Getränke zum Tragen kommt. Beim Sinnieren über die Arbeit sagte einmal: “Ich arbeite für die dunkle Seite der Macht”.

Um dem Vorwurf zu entgegnen, dies zeige wieder die pharmafeindliche Intention dieses Blogs: Betrug und Korruption gibt es ebenso in anderen Branchen. Möglicherweise legt die Öffentlichkeit bei der Pharmaindustrie eine besonders hohe Messlatte an, da es um das Leiden von Menschen geht – oder es ist doch die dunkle Seite der Macht. Das muss jeder für sich beurteilen.

* Pfizer ist vor Weihnachten um 38,7 Millionen Dollar ärmer geworden. Keine Geschenke an die Mitarbeiter, die sich 2009 einen neuen Job suchen müssen, sondern eine Strafzahlung an die “Ischemia Research and Education Foundation”, die seit 20 Jahren Daten zur postoperativen Medikation und Nebenwirkungen sammelt. Ein Gericht in San Jose befand, dass Pfizer daraus Daten zu seinem Schmerzmittel Bextra® gestohlen hat.

* In Pittsburgh steht ein ehemaliger Behördenmitarbeiter vor einer möglichen Haftstrafe. Ein Richter überführte ihn, Zahlungen von Pfizer und Janssen Pharmaceuticals (eine J&J-Tochterfirma) angenommen zu haben. Als Leiter einer Abteilung für seelische Gesundheit hatte er den Vorsitz in einem Komitee, das die Medikamente für staatliche Krankenhäuser und Haftanstalten genehmigt hat.

* In Texas wird Janssen beschuldigt mit Betrug und Kickback-Zahlungen das Antipsychotikum Risperdal® in den Markt gedrückt zu haben. Das brachte Risperdal® in eine vorteilhafte Position auf der Liste des “Texas Medical Algorithm Project” (TMAP), die für die Auswahl der Medikamente, die an Medicaid-Patienten verschrieben werden, massgeblich ist. Der Leiter des oben genannten Behörde in Pittsburgh hat das TAMP als PennMAP in Pennsylvania eingeführt.

* Diener zweier Herren gibt es nicht nur in Deutschland bei Mitarbeitern in Ministerien, die eigentlich im Sold von Unternehmen oder Verbänden stehen. Ein Berater des Governors von Massachusetts hat verheimlicht, kurz nach seinem Dienstantritt Präsident einer Biotechindustrie-Vereinigung geworden zu sein. In den weiteren fünf Monaten half er nah an der Macht, Steuererleichterungen und andere Wohltaten für die Biotech-Branche auf den Weg zu bringen.

Geschenkezeit

Weihnachten ist Geschenkezeit und manch Kunde sucht auch bei uns etwas passendes – wenn auch eher in der Drogerie als der Apotheke.

Kundin: „Ich suche ein Geschenk für meine Tochter, eigentlich dachte ich an ein gutriechendes Duschgel, abe…

Das Pharmakartell – ein Nachtrag

Am Dienstag hat das ZDF das “Pharmakartell” präsentiert. Vorab: Die Dokumentation war eindrucksvoll. Inhaltlich konnte die Reportage Schwächen nicht verbergen. Das fängt bei dem Titel “Kartell” an. Ein Begriff, der Verbindungen mit gleicher Zielsetzung beschreibt. Was der Komplexität der Pharmaindustrie nicht gerecht wird.

Die Redaktion hatte merklich Schwierigkeiten angemessene Gesprächspartner vor die Kamera zu bekommen. Hier im Blog hatte eine Autorin es auch probiert – ohne Erfolg. So konnte man die bekannten Experten bewundern, die immer im TV auftreten, wenn es kritisch um die Pharmaindustrie geht, was die Expertise nicht schmälert. Der ehemalige Lilly-Manager ist auch nicht erstmals vor die Kamera getreten. Bei Youtube ist er seit Januar 2007 vertreten und kündigt sein Buch an.

Die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen antworteten auf die Dokumentation mit Richtigstellungen.

Strattera
Zweifel sind bei der Geschichte mit dem ADHS-Medikament Strattera des Unternehmens Lilly aufgekommen. Bei näherer Betrachtung reduzieren sich die vier Todesfälle auf einen Bericht über einen vollzogenen Suizid. Dieser Fallbericht stellt das BfArM folgendermassen vor:

Ein 16jähriger Patient wurde wegen ADHD von September – Oktober 2005 mit Strattera behandelt. Bei diesem Patienten bestanden weitere psychische Erkrankungen, weswegen er stationär behandelt wurde. Nach Absetzen der Therapie und etwa eine Woche nach Entlassung aus der Krankenhausbehandlung verstarb der Patient durch Suizid (Fall-Nummer 05018404).

Ein weiterer dem BfArM berichteter Fall bezieht sich auf ein 3-jähriges Mädchen aus den USA, das nach unbestätigten Angaben nach Einnahme von Strattera verstarb. Der Fall wurde von einem Arzt berichtet, der seinerseits von Kollegen von diesem Fall gehört hatte. Es liegen keine weiteren Informationen zu diesem Fall vor (Fall-Nummer 07061104).

Lilly verweist in einer Pressemitteilung darauf, dass bereits im Rote-Hand-Brief zu Strattera aus dem Jahre 2005 auf das Thema Suizidalität hingewiesen und einen entsprechenden Warnhinweis in die Fach- und die Gebrauchsinformation aufgenommen worden seien.

Eine im Filmbeitrag verwendete Aussage des Patientenbeauftragten im Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bezeichnete das Unternehmen als “grob unwissenschaftlich und zudem unverantwortlich”, da dort eine Nutzen-Risiko-Bewertung ohne Kenntnis von Einzelfällen vorgenommen worden sei.

Auch die in der Sendung gezeigte Selbsthilfegruppe ADHS-Deutschland distanziert sich von der Darstellung. Die 6.500 Euro zweckgebunde Spenden des Pharmakonzerns Lilly, mit der die Abhängigkeit des Verbandes belegt werden sollte, würden nur einen Bruchteil des Etats von ADHS-Deutschland ausmachen. Die Beziehungen zwischen Pharmaindustrie und Selbsthilfe sind kritikwürdig, nur hat die Redaktion sich wie es aussieht hier einen Verband gesucht, der in Sachen Transparenz eher vorbildlich ist. Ein weiteres Indiz, dass das Vorgehen des ZDF nicht ganz sauber war, findet man in einem ADHS-Forum. Dort schildert der Gesprächspartner in der Beratungsstelle den Undercover-Besuch.

Bei mir war vor ca. 4 Wochen ein älterer Herr “Lange” zu einem Beratungsgespräch wegen seiner 17jährigen Tochter. Er kam sehr schnell auf eine mögliche Medikation zu sprechen und fragte mich detailiert zu mir bekannten Nebenwirkungen von Strattera aus. Auch wollte er plötzlich wissen, ob Lilly schon an mich herangetreten sei wegen einer möglichen finanziellen Unterstützung. Ich verwies auf die mir bekannten Suizidfälle (“Finden Sie denn 2 Fälle bei einer so großen Testgruppe so schlimm?” meinte er) und auf in unserer Gruppe aufgetretene Probleme hin und meinte dann noch, dass wir uns grundsätzlich selbst finanzierten und ganz bestimmt kein Geld von irgendeinem Pharmaunternehmen annehmen würden.

Wenn das den Tatsachen entspricht, wäre dies kein sauberes journalistisches Vorgehen.

Fluoxetin
Zu den geschilderten Unregelmässigkeiten bei der Zulassung von Fluoxetin (“Prozac”) und die Todesfälle bei der Behandlung mit dem Antidepressiva hat das BfArM sein Schreiben an die Frontal21-Redaktion ins Internet pdf-Dateigestellt. Dem kann man entnehmen, dass die Autoren des ZDF-Beitrags eher tendenziös mit den Informationen umgegangen sind.

Redaktionelle Werbung
Am überzeugensten war aus meiner Sicht der Teil, in dem die Redakteure vorgaben, ein Pharmaunternehmen zu haben und eine Werbekampagne für das neue Antidpressivum des fiktiven Unternehmens – Volazin – zu planen.

Natürlich hat dies speziell beim Verlag “Wort & Bild”, der die Apothekenumschau verantwortet, zu Widerspruch geführt. Beispielsweise würde in dem Artikel, der in dem “Frontal 21”-Beitrag in die Kamera gehalten wird, explizit darauf hingewiesen, dass die neuartigen Antidepressionsmedikamente “keine Wundermittel”(Zitat) sind. Mögliche Nebenwirkungen (“Vermehrte Unruhe, Angst und gesteigerte Aggressivität”) würden genannt und abschliessend auch auf die Gefahr eines möglichen Suizidversuchs hingewiesen.

Was bleibt? Eine wichtige Dokumentation, die jedoch durch allzu forsches und auf Skandal bedachtes Vorgehen sich selber zum Teil diskreditiert hat.


Update

Die Redaktion von Frontal21 nimmt Stellung zu den Vorwürfen, das ZDF “inszeniere” die Aufregung um ein ADS-Medikament.

Prof. Peter Schönhöfer stellt aus seiner Sicht die Lilly-Pressemitteilung richtig.

Nobelpreis mit Gschmäckle

Die Neue Züricher Zeitung berichtet über finanzielle Verbindungen zwischen dem Pharmakonzern AstraZeneca und Tochterfirmen der Nobel-Stiftung. Auch mehrere Mitglieder des Nobelkomitees sollen auf der “Lohnliste” von AstraZeneca stehen.

Laut Oberstaatsanwalt Christer von der Kwast könnten Verbindungen zwischen dem Pharmakonzern Astra Zeneca und Personen im Umkreis der Nobelstiftung Anlass zu strafrechtlichen Ermittlungen bieten.
Pikant ist die Verbindung deshalb, weil AstraZeneca nach der Übernahme der Biotechnologie-Firma MedImmune und deren Patent-Rechten im Frühjahr 2007 mit Milliardenbeträgen an den Verkäufen der HPV-Impfstoffe partizipiert. Die aufsehenerregende Übernahme […]

Sterbehilfe: Wie denkt der Arzt

Da wird sie wohl langsam salonfähig, die Assistenz beim Suizid. Rund ein Drittel der Ärzte in Deutschland würden die Sterbehilfe befürworten, so eine Umfrage auf Spiegel.de. Nicht ganz eindeutig ist, ob die Ärzte diese bei anderen oder nur bei sich befürworten würden. Zumindest wird mir bei diesem Ergebnis schon ein wenig mulmig zu mute, was […]

Weiter widerrechtliche Laienwerbung von MSD Austria

§ 50. (1) Als „Werbung für Arzneimittel” gelten alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und Marktbearbeitung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern. Sie umfasst insbesondere:
1. die Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist (Laienwerbung),
2. die Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind (Fachwerbung),

§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für
1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen,

betrieben werden.

Aus dem österreichischen Arzneimittelgesetz.

Wie trennt MSD Österreich bei dem Diabetes-Medikament Januvia® im Internet die Fachwerbung von der Laienwerbung?

Durch nette Buttons in Magenta.

Damit ist nicht sichergestellt, dass die Informationen nur Personen erreichen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind. Sollte ein klarer Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz sein. Was aber in Österreich weder Behörden noch Mitbewerber besonders interessiert. Die Seite steht unverändert schon mindestens seit Juni im Netz.

Durch die Werbung könnte MSD Österreich (dortige Tochterfirma des Pharmakonzerns Merck & Co.) auch deutsches Recht verletzen. Das Telemediengesetz legt fest:

§ 3 Herkunftslandprinzip
5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz

2. der öffentlichen Gesundheit,
3. der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen.

In Deutschland darf nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers. Ich bin kein Jurist, aber somit sollte auch die deutschsprachige Seite zu Januvia® von MSD Österreich, trotz des Firmensitzes in Wien und der .at-Domain, in den Geltungsbereich des HWG fallen und das Herkunftsland-Prinzip nicht gelten.

Die rechtlichen Implikationen dadurch, dass im Herkunftsland die Internetseite wahrscheinlich auch nicht mit den Gesetz vereinbar ist und wie sich das auf das Privileg des freien Dienstleistungsverkehrs von Telemedien durch Anbieter, die in einem anderen Staat innerhalb der EU niedergelassen sind, auswirkt, überlasse ich mal den Juristen. Nach meiner Meinung stände einem Unterlassungsanspruch nichts entgegen, da auch nach der österreichischen Rechtsordnung ein Unterlassungsanspruch bestände.

NRW-Filz bei Verteilung von EU-Fördergeldern

Bei der Verteilung von EU-Geldern in Höhe von insgesamt 70 Millionen Euro sei es Mitte des Jahres beim Wettbewerb „med in.nrw“ offensichtlich zu Unregelmäßigkeiten gekommen, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger.
Inzwischen steht fest, dass nicht nur vier der zehn Jurymitglieder befangen waren, weil deren Firmen im Wettbewerb Angebote abgegeben hatten (wir berichteten). Inzwischen ist auch der mittlerweile ausgeschiedene Staatssekretär Stefan Winter, der das Wettbewerbsverfahren im Gesundheitsministerium geleitet hatte, in die Kritik geraten.
Winter ist seit Mittwoch Vorstandsmitglied der Koblenzer Firma CompuGroup, deren Tochterfirma Ispro an dem NRW-Wettbewerb mit Erfolg teilgenommen hatte. Die Jury hatte damals neben Ispro insgesamt 32 von 233 Bewerbern ausgewählt.

Als Rücktrittsgrund nannte Sommer, dass er mit der Nichtraucherschutzpolitik seines Ministers nicht einverstanden sei. Da hat sich Sommers neue Arbeitgeber einen ausgewiesenen Fachmann für die Lobbyarbeit

Ein Callback ohne Antwort ungleich Ablehnung?

Kommunikation sorgt mit für Transparenz, lernt man, doch was, wenn die Fragen niemand beantworten will
Kennen sie auch dieses „Callback“-System? Manche Firmen bieten es als Service an, wie unsere Krankenkasse. Statt beim Anruf in der Warteschleife zu landen, wo keiner abnimmt, startet man eben ein so genannten „Callback“: man hinterlässt dem elektronischen System seinen Namen, seine […]