Arbeitsrecht im Gesundheitswesen – Update für die Praxis

Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Überstunden und Co.: Das komplexe Arbeitsrecht sorgt regelmäßig für Unklarheiten und stellt viele Arbeitgeber vor eine große Herausforderung. Häufig sind die Rechtsvorschriften im Arbeitsrecht zudem nicht ganz eindeutig und selbst Praktikern fällt es schwer, den Überblick über die vielen Regelungen und Urteile zu behalten. Welche Rechte haben Sie und welche Rechte Ihre Mitarbeiter? […]

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Neuer Bundesmantelvertrag für Zahnärzte seit 1. Juli 2018

Seit dem 1. Juli 2018 ist der neue Bundesmantelvertrag für Zahnärzte (BMV-Z) in Kraft. Dabei handelt es sich um den Vertrag über den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge gem. § 82 Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Kurz zum Hintergrund: Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen schließen mit den für ihren …

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Digitalisierung macht Patientenversorgung effizienter

Ein Beitrag von Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Bundesverband Medizintechnologie – BVMed, Berlin. Die Digitalisierung wird die Medizin revolutionieren. Sie wird helfen, die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten. Das ist auch erforderlich, damit wir die Herausforderungen durch eine immer älter werdende Gesellschaft mit mehr chronisch Erkrankten meistern können. Die Digitalisierung wird helfen, Krankheiten früher zu […]

Neu ab April 2017: Höhere Vergütung im Notdienst bzw. Bereitschaftsdienst

Niedergelassene Vertragsärzte können ab 01.04.2017 eine höhere Vergütung im Notdienst bzw. Bereitschaftsdienst verlangen. Dies betrifft schwere und aufwändig zu behandelnde Fälle. Zudem kann künftig eine Abklärungspauschale für Patienten berechnet werden, die den Bereitschaftsdienst aufsuchen, jedoch keine sofortige Behandlung benötigen. Notdienst, Bereitschaftsdienst Die Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst ergibt sich für den niedergelassenen Vertragsarzt unmittelbar aus § 75 I b SGB

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Bayerns Kliniken können für 2017 planen

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) einigten sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2017. Danach steigt der landesweite Basisfallwert, die zentrale Orientierungsgröße für die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen, von bislang 3.312 Euro auf 3.350,50 Euro. Dieser Wert ist den Abrechnungen für das einzelne Krankenhaus zugrunde zu legen. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rd. 330 Kliniken ab. Für die Behandlung von rd. drei Mio. Patienten in den Kliniken Bayerns stehen in 2017 knapp elf Mrd. Euro zur Verfügung. Die Kliniken müssen nun vor Ort mit den Krankenkassen vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie in 2017 erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. Am Ende einer sehr schwierigen Verhandlungsrunde, die nach Aussage beider Seiten unter komplizierten gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem sehr „professionellen und sachlichen Klima“ ablief, gelang kurz vor den Weihnachtsfeiertagen der Durchbruch. Inzwischen stimmten auch die Gremien beider Parteien dem Ergebnis zu. BKG und Krankenkassen bezeichnen das Ergebnis als „problematisch, aber noch vertretbar“. Sie sehen in der Einigung auch einen Beleg für die funktionierende Selbstverwaltung in Bayern. Die Kliniken hätten nunmehr Planungssicherheit für das Jahr 2017. Zentrales Thema der Verhandlungen war ein deutlicher Anstieg der stationären Krankenhausleistungen in 2016 im Vergleich zum Vorjahr. Die Krankenkassen und nahezu alle Kliniken in Bayern vereinbarten im Laufe des Jahres 2016 eine Zunahme an Behandlungsfällen. Nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben musste diese Steigerung bei der Vereinbarung des Basisfallwertes 2017 absenkend berücksichtigt werden. Der landesweite Basisfallwert ist die entscheidende Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Für die Kliniken bestimmt er den weitaus größten Teil ihrer Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem gibt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand an. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt z. B. der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zum 60-fachen betragen. Gemeinsame Pressemitteilung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE), Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

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Krankenhäuser in Baden-Württemberg erhalten 190 Millionen Euro mehr von den Krankenkassen

Es geht um viel Geld, in diesem Jahr musste die Struktur der Krankenhausvergütung in Baden-Württemberg unter Beteiligung der Schiedsstelle festgesetzt werden: Insgesamt erhalten die Krankenhäuser im Land dieses Jahr 8,2 Milliarden Euro von den Krankenkassen. Allein die AOK Baden-Württemberg zahlt 85 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr an die Krankenhäuser in Baden-Württemberg. „Im Ergebnis sind zwar hinterfragbare Kostensteigerungen eingerechnet, insgesamt geht der Abschluss aber in die richtige Richtung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.„Uns ist die finanzielle Schieflage mancher Krankenhäuser durchaus bewusst. Strukturelle Probleme in der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg sind aber nicht durch immer mehr Geld zu lösen. Was wir brauchen ist eine konsequente Umsetzung der mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) beabsichtigten Strukturreformen – hier sind jetzt alle gefordert: das Land, die Krankenhäuser und die Krankenkassen.“ Im Landesbasisfallwert sind Ausgleichszahlungen berücksichtigt worden, die als Einmaleffekt zu einer Absenkung führen. Diese Anpassung folgt bestehenden Vereinbarungen der einzelnen Krankenhäuser mit den Krankenkassen. In den kommenden Jahren verändert sich durch das KHSG die Preisfindung deutlich. Hier haben die Krankenhäuser erhebliche zusätzliche Mittel in der politischen Diskussion durchgesetzt. Im Rahmen der Strukturreform müssten Lösungen entwickelt werden, die effizient und wirtschaftlich seien und gleichzeitig die hohen Qualitätsstandards der Krankenhausversorgung sicher stellen.Hier sei auch der Wille der Krankenhausträger gefragt, über ihre eigene Region hinaus zu schauen und gute Lösungen für die Bevölkerung in Baden-Württemberg insgesamt zu finden. Auf Behauptungen, dass die Krankenhäuser in Baden-Württemberg besonders benachteiligt und dazu gezwungen seien, Personal abzubauen, entgegnet Hermann: „Über viele Jahre hinweg haben die Krankenhäuser in Baden-Württemberg einen weit höheren Preis für ihre Leistungen erhalten als Krankenhäuser in anderen Bundesländern. Dem entgegen stehen auf Dauer bundesdurchschnittliche Einnahmen der Krankenkassen – das kann nicht funktionieren.“ Die AOK fordert schon lange, dass die Krankenhausstrukturen zukunftsfähiger gestaltet werden, damit mehr Qualität in das System kommt und die Patienten profitieren. Den Strukturfonds, den die Bundesregierung mit dem Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet hat, sieht Hermann als richtungsweisend. Die Länder würden in die finanzielle Mitverantwortung genommen und Investitionsentscheidungen würden erstmals im Einvernehmen mit den Krankenkassen getroffen. Auch die Krankenhäuser profitieren durch zusätzliche Finanzmittel: Über den Fonds können 2017 Mittel von bis zu 120 Millionen Euro für Baden-Württemberg abgerufen werden, um Krankenhausstrukturen zu verbessern. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Land mindestens 50 Prozent der Kosten übernimmt. „Wir erwarten, dass das Land Baden-Württemberg seiner finanziellen Mitverantwortung umfänglich nachkommt. Die Gelder müssen zwingend in sinnvolle Projekte, wie z. B. den Abbau von teuren Doppelstrukturen investiert werden“, so Hermann weiter. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Das chinesische Vergütungsmodell kommt nach Sachsen…

 Library reference no.: External Reference Yin 11/1026 fu Ma 46, External Reference Wang Shumin 46 and External Reference Vivienne Lo. This file comes from Wellcome Images, a website operated by Wellcome Trust, a global charitable foundation based in the United Kingdom. Copyrighted work available under Creative Commons Attribution only licence CC BY 4.0 http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/. […]

Petition beim Deutschen Bundestag zur Verschiebung der Einführung des neuen Vergütungssystems in der Psychiatrie

Für die Vergütung stationärer Leistungen in der Psychiatrie ist ab nächstem Jahr ein neues Vergütungsmodel geplant. Bis jetzt ist es so, dass jedes psychiatrische Krankenhaus für jeden Patienten einen bestimmten Tagessatz erhält. Dieser Tagessatz ist unabhängig von der Diagnose, der Schwere der Krankheit und der Dauer der Behandlung. Die Tagessätze unterscheiden sich je nach Krankenhaus, so ist […]

Schadensersatz bei Terminabsage durch Patienten?

Das AG Diepholz hat sich in seinem Urteil vom 26.06.2011, 2 C 92/11 mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Arzt von seinem Patienten, der zu einem vereinbarten Termin nicht erschienen ist oder diesen kurzfristig abgesagt hat, Vergütungsanspruch gemäß § 615 BGB oder Schadensersatz wegen Verletzung der Nebenpflicht verlangen kann. Der Fall Zwischen dem klagenden Arzt […]