Zeug für die Zähne

Kundenwunsch: „Haben sie das Zeug um die Zähne einzukleben?“ Interessant, wenn der Kunde dann NICHT die Haftcreme meint, sondern wirklich Zahnkleber oder so, wenn ein Zahn ausgefallen ist. Ummm … mir ist nicht bekannt, dass es das hier gibt. Vielleicht mal den Zahnarzt fragen? Und überhaupt: Zahn ausgefallen? Einfach so? Das ist mir nur aus […]

BARMER Zahnreport 2017: Parodontitis-Therapie erfolgt oftmals zu spät

Die Parodontitis-Therapie verfehlt offenbar häufig ihr Ziel, Zähne zu erhalten. Dies geht aus dem heute in Berlin vorgestellten BARMER Zahnreport 2017 hervor. Nach der Parodontitis-Therapie gehen demnach bei etwa einem Drittel der Erkrankten und damit bei bundesweit 440.000 Personen innerhalb von vier Jahren Zähne verloren. „Die Parodontitis-Therapie scheint für viele Patienten spät oder zu spät zu kommen. Dabei ist sie eigentlich hilfreich. Wir können den Betroffenen daher nur dringend raten, frühzeitig zum Zahnarzt zu gehen und dessen Therapie-Empfehlungen auch konsequent umzusetzen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Wer nicht jährlich zur Kontrolluntersuchung gehe, verdopple sein Risiko, im zeitlichen Umfeld der Parodontitis-Therapie Zähne zu verlieren. Wichtig sei eine regelmäßige Nachsorge, da der am Zahnhalteapparat Erkrankte auch nach der Behandlung ein „Risikopatient“ bleibe. Schließlich handelt es sich bei der Parodontitis um eine chronische Erkrankung. Parodontitis-Untersuchung bei jedem zweiten Erwachsenen Wie aus der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie hervorgeht, ist hierzulande mehr als die Hälfte der Erwachsenen mittleren Alters, das sind mindestens fünf Millionen Frauen und Männer, von Parodontitis betroffen, vielfach ohne es zu wissen. Unter den Senioren leiden sogar nahezu zwei Drittel darunter, was ebenfalls mehr als fünf Millionen Personen entspricht. Laut BARMER Zahnreport lassen etwa 50 Prozent der erwachsenen Versicherten, also 34 Millionen Personen, in einem Zeitraum von zwei Jahren eine Parodontitis-Untersuchung vornehmen. Nur weniger als zwei Prozent der Versicherten, und zwar 1,2 Millionen Frauen und Männer, haben im Jahr 2015 eine Therapie durchlaufen. „Auch wenn natürlich nicht jeder Betroffene jedes Jahr eine Therapie benötigt, gibt es doch eine deutliche Diskrepanz zwischen den an Parodontitis-Erkrankten und den Behandelten. Dies ist umso bedenklicher, da der Therapieerfolg immer unsicherer wird, je weiter die Erkrankung vorangeschritten ist“, sagt Studienautor Prof. Dr. Michael Walter, Direktor der Dresdener Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus. Parodontitis-Therapie regional unterschiedlich Laut Zahnreport gibt es deutliche regionale Unterschiede im Umgang mit Zahnbetterkrankungen. Während im Saarland nur 0,9 Prozent der Versicherten eine Therapie erhielten, waren es in Nordrhein-Westfalen mehr als doppelt so viele, nämlich 2,1 Prozent. „Wir beobachten diesen Unterschied schon seit mehreren Jahren. Die Ursachen dafür können wir mit den Reportdaten allerdings nicht aufklären“, sagt Walter. Zahnverlustrisiko bei Diabetes-Patienten erhöht Besonders wichtig sind Früherkennungs- und Nachsorgeuntersuchungen zu Parodontitis bei Zuckerkranken. „Zahnentfernungen nach einer Parodontitis-Therapie erfolgen bei Diabetikern deutlich häufiger. Bei jungen Diabetikern ist das Risiko mehr als doppelt so hoch wie bei gleichaltrigen Nicht-Diabetikern. Die Therapie schlägt also schlechter an“, sagt BARMER Vorstandschef Straub. Als Konsequenz daraus solle die regelmäßige Kontrolle auf Parodontitis zum Bestandteil der bereits bestehenden strukturierten Behandlungsprogramme für Diabetiker werden. Gute Mundhygiene ist wichtig Doch nicht nur Diabetiker, sondern alle Bürger täten gut daran, wenn sie von vorn herein einen einfachen Vorsatz tatsächlich lebten. Straub: „Vorsorge ist das A und O einer guten Zahngesundheit, schließlich ist Parodontitis in der Regel die Folge eines Zahnhygieneproblems.“ Die Erkrankung könne häufig vermieden werden und zwar auf sehr einfache Weise. Die Formel laute, verkürzt gesagt, „Keine Zahnbeläge, keine Parodontitis“. Konsequentes Zähneputzen und regelmäßige Inanspruchnahme von Kontrolluntersuchungen seien die Voraussetzungen für gesunde Zähne. Krankenkassen bezahlen Vorsorgeleistungen Nicht umsonst bezahlten Krankenkassen jedes halbe Jahr eine allgemeine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt, einmal im Jahr die Entfernung des Zahnsteines und alle zwei Jahre eine Parodontitis-Untersuchung, der sogenannte Parodontale Screening Index (PSI). Die jährliche Untersuchung ist gut geeignet, eine heraufziehende Parodontitis zu erkennen und bietet damit die Chance, frühzeitig weitergehende Behandlungen einzuleiten. „Wir appellieren ausdrücklich an alle Bürger, die Zahngesundheit nicht zu vernachlässigen und schon bei den ersten Warnsignalen wie Zahnfleischbluten sowie geschwollenem und gerötetem Zahnfleisch zum Zahnarzt zu gehen. Eine Zahnfleischentzündung oder eine beginnende Parodontitis sind noch leicht und schmerzarm zu behandeln“, so Walter. Komplizierter werde es, wenn die Erkrankung schon weit fortgeschritten ist. Im schlimmsten Fall komme jede Therapie zu spät, und ein Zahnverlust lasse sich nicht mehr verhindern. Daten aus dem BARMER Zahnreport 2017: Inanspruchnahmeund Kosten: Im Jahr 2015 haben im Durchschnitt 71,7 Prozent aller Versicherten mindestens einmal einen Zahnarzt gebraucht. Dabei zeigten Männer und Frauen deutliche Unterschiede. Während die Männer nur zu 67,8 Prozent zum Zahnarzt gingen, waren es bei den Frauen 75,4 Prozent. Dementsprechend unterschieden sich auch die Ausgaben. Bei einem Durchschnittswert von 185,34 Euro waren es bei Männern 176,35 Euro und bei den Frauen 194,09 Euro (Seite 30 im Report). Regionale Unterschiede: Auch regional unterscheiden sich Inanspruchnahme und Ausgaben der vertragszahnärztlichen Versorgung deutlich. Dabei liegt die Schwankungsbreite in der Inanspruchnahme zwischen 65,1 Prozent im Saarland und 77,9 Prozent in Thüringen. Bei den Kosten weist gleichfalls das Saarland den niedrigsten Wert aus (166,14 Euro), die meisten Ausgaben verursachen jedoch die Berliner mit 201,65 Euro (Seite 32/33). Ausgaben nach Versorgungsbereichen: Den größten Anteil der Ausgaben in der vertragszahnärztlichen Versorgung haben die konservierend-chirurgischen und Röntgenleistungen mit 112,18 Euro je Versichertem, gefolgt von 43,99 Euro für Zahnersatz und Zahnkronen je Versichertem. Die kieferorthopädische Versorgung verursachte Ausgaben von durchschnittlich 15,78 Euro je Versichertem. Den geringsten Anteil an den Ausgaben haben die Versorgung von Kieferbrüchen und Kiefergelenkserkrankungen sowie die Behandlung von Parodontopathien mit durchschnittlich 6,63 und 6,76 Euro je Versichertem (Seite 40/41). Prophylaxe: Zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gehören die Früherkennungsuntersuchung für Kleinkinder zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat, die Individualprophylaxe für Sechs- bis 17-Jährige sowie die jährliche Zahnsteinentfernung für alle Erwachsenen. Dabei war bei der Früherkennung in den Jahren 2010 bis 2015 eine leicht steigende Tendenz in der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Waren es zunächst nur 31,9 Prozent, lag der Wert im Jahr 2015 bereits bei 34,7 Prozent. Auch bei der Individualprophylaxe gibt es eine bessere Nutzung zu verzeichnen, sie stieg von 64 Prozent im Jahr 2010 auf 65,9 Prozent im Jahr 2015. Nicht einmal jeder zweite Erwachsene nutzt dagegen die Möglichkeit zur Zahnsteinentfernung. Waren es 48,2 Prozent im Jahr 2010, verzeichnet der Report für das Jahr 2015 nur einen Anstieg auf 48,9 Prozent (ab Seite 55). Glossar Was ist eine Parodontitis? Bei der Parodontitis oder Zahnbettentzündung, umgangssprachlich auch Parodontose genannt, handelt es sich um eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparates. Sie zerstört Gewebe und Knochen über einen längeren Zeitraum hinweg. Am Ende kann sie zum Zahnverlust führen. Wie entsteht die Erkrankung? Die Parodontitis wird durch Beläge, der Plaque, auf den Zähnen und in [&hell
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Erfolgreicher Abschluss der Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz – Fortschreibung bei Festzuschüssen ab 2017

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband bewerten den erfolgreichen Abschluss der Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz als Beleg für eine funktionierende Selbstverwaltung. Nach schwierigen aber jederzeit konstruktiven Verhandlungen einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf eine Erhöhung des Punktwertes bei Zahnersatz und Zahnkronen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert. „Das Verhandlungsergebnis zeigt, dass unser auf Kompromisse angelegtes selbstverwaltetes Gesundheitswesen durchaus funktioniert. Wir nutzen unsere Handlungsspielräume, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten. Es ist zugleich ein Beispiel dafür, dass die Selbstverwaltung die Politik entlastet, wenn man sie denn lässt“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Dr. Jürgen Fedderwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Wir Vertragszahnärzte begrüßen diese Lösung im Rahmen der Selbstverwaltung ausdrücklich. Denn für uns Freiberufler ist diese eine der tragenden Säulen eines Gesundheitssystems, das unseren Patienten eine besonders hochqualifizierte Versorgung erst ermöglicht. Die Politik sollte die Vorteile eines auf Ausgleich basierenden Systems zu schätzen wissen und die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltungspartner nicht durch Gesetzgebung unnötig gefährden.“ Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass die Honorare der etwa 53.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für Zahnersatzleistungen in der genannten Höhe leicht steigen. Demzufolge erhöht sich der bundesweit geltende Punktwert von derzeit 0,8605 auf künftig dann 0,8820 Euro. Aufgrund dieser Anpassung steigen neben den Honoraren der Zahnärzte auch anteilig die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Beispielsweise steigt der Festzuschuss ohne Bonus für eine Krone von derzeit etwa 139 Euro auf etwas mehr als 142 Euro. Rechtsgrundlage für die Anpassung des Punktwertes sind die Regelungen im Paragraphen 57 Abs. 1 SGB V. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Festzuschussbeträge im Bundesanzeiger in den kommenden Wochen bis zum 1. Januar 2017 veröffentlicht werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2015 für die Versorgung ihrer Versicherten mit Zahnersatz 3,2 Milliarden Euro ausgegeben, davon entfallen etwa 1,12 Milliarden Euro auf das zahnärztliche Honorar. Die Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung entstehen zu 60 bis 70 Prozent durch Material- und Laborkosten, also durch die Kosten für die Herstellung des Zahn-ersatzes. Das zahnärztliche Honorar macht in der Regel einen Anteil von 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus. Hintergrund zum Festzuschuss: Bei Zahnersatz haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Diese umfassen nach dem Willen des Gesetzgebers 50 Prozent des Betrags, der für die entsprechende Regelver-sorgung zu Lasten der GKV festgelegt ist. Pflegen Versicherte ihre Zähne und lassen sich regelmäßig von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt untersuchen, kann sich der Festzuschuss erhöhen – um 20 Prozent, wenn mit dem Bonusheft nachgewiesen wird, dass in den vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung jährlich eine Vorsorgeuntersuchung erfolgt ist, um weitere 10 Prozent, wenn dieser Nachweis für die vergangenen zehn Jahre lückenlos erbracht wird. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Nicht Kind.

Ein etwas komplizierter Fall – erschwert noch durch die Sprachbarriere. Mann, etwa 50, verlangt bei mir in der Apotheke kurz und bündig: „Dafalgan Sirup“ Ich bringe ihn. Pharmama: „Wie alt ist das Kind?“ Mann: „Nicht Kind. Frau.“ Pharmama: „Oh – das ist ein Sirup hauptsächlich für Kinder. Hat die Frau Probleme mit Schlucken?“ Er schaut […]

BARMER GEK Zahnreport 2016: Mangelnde Aufklärung beim Zahnersatz?

Bayern legen an ihren Zahnersatz andere Maßstäbe an als Saarländer. Sie zahlen mehr dafür, doch ob sie damit auch die besseren „Dritten“ bekommen, ist fraglich. Regionale Unterschiede wie dieser sind Thema des heute in Berlin vorgestellten Zahnreports der BARMER GEK. „Offensichtlich entscheiden sich immer mehr Menschen für Aspekte wie Komfort und Ästhetik, während Funktionalität und Haltbarkeit ins Hintertreffen geraten. Ist der Wunsch des Patienten wirklich immer der Auslöser für diese Wahl?“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Grund dafür könne eine mangelnde Aufklärung der Patienten sein, zudem hänge von der Wahl der konkreten Versorgung auch die zahnärztliche Vergütung ab. Der Kassenchef macht diese Vermutung am Beispiel der Zahnkronen fest. So wurden laut aktuellem Zahnreport in Bayern im Jahr 2014 weniger als zehn Prozent dieses Zahnersatzes in der sogenannten Regelversorgung angefertigt, obwohl diese Versorgungsform nicht nur günstiger, sondern auch wissenschaftlich belegt haltbarer ist. Patienten bräuchten deshalb mehr fundierte Informationen über Vor- und Nachteile verschiedener Zahnersatzvarianten, damit die Qualität der Zahnmedizin nicht leide. Straub: „Mehr Transparenz in der zahnmedizinischen Versorgung würde der Zahnärzteschaft zu Gute kommen. So könnte man Vermutungen einer zu einseitigen Aufklärung der Patienten aus der Welt schaffen, wenn es denn tatsächlich andere Gründe für die gewählte Versorgungsform gibt.“  Zahnmedizin in Deutschland nicht einheitlich Die Autoren des Reports hatten auf Basis von Abrechnungsdaten der BARMER GEK repräsentativ für Deutschland regionale Unterschiede in der zahnärztlichen Versorgung untersucht. Dabei zeigt bereits die Verteilung der Gesamtausgaben auf Kernbereiche der Zahnmedizin deutliche Unterschiede. So machen die Ausgaben für Zahnersatz in den Stadtstaaten Berlin (33,5 Prozent), Bremen (32,2 Prozent) und Hamburg (31,2 Prozent) einen deutlich höheren Anteil an den Gesamtausgaben der Krankenkassen aus als in Bayern, wo sie mit 21,6 Prozent ein gutes Fünftel betragen. Die stärksten Schwankungen gibt es bei den Ausgaben für die Behandlung von Zahnbetterkrankungen, wo Nordrhein-Westfalen mit 4,6 Prozent einen mehr als doppelt so hohen Anteil aufweist als das Saarland mit 2,2 Prozent. Deutliche Unterschiede sind daneben auch im Verhältnis diagnostischer zu therapeutischen Maßnahmen, bei Notfallbehandlungen außerhalb normaler Sprechzeiten und innerhalb verschiedener Altersgruppen festzustellen. Regelversorgung mit Metallkronen solide und haltbar Straub stellte klar, dass die BARMER GEK das derzeitige System der Kassenbeteiligung am Zahnersatz unterstützt. „Wir rütteln nicht an den Festzuschüssen zum Zahnersatz“, so der BARMER GEK Vorstandschef. Allerdings orientierten sich immer mehr Patienten an teureren, aber nicht unbedingt besseren Alternativen. Besonders deutlich wird das bei den sehr häufigen Einzelzahnkronen. Hochrangige Experten beurteilen die Metallkrone als beste Lösung für den Seitenzahn, auch wenn ihre Ästhetik unter Umständen als nachteilig empfunden werde. Straub: „Bei den Zahnkronen ist die Regelversorgung nach einhelligem wissenschaftlichen Urteil in vielen Fällen die beste Wahl. Wenn es um die Haltbarkeit geht, gibt es nichts Besseres!“ Doch auch die Regelversorgung könne verbessert werden, beispielsweise für Patienten, die im Unterkiefer keine Zähne mehr haben. Der Report zeigt, dass zwischen den Bundesländern das Verhältnis der implantatgestützten Totalprothesen zu den üblichen schleimhautgetragenen Prothesen stark schwankt. Ihr Verhältnis beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 1 zu 14,8. In Bayern sind es 1 zu 5,3. „Seit mehr als zehn Jahren ist es Konsens in der Zahnmedizin, dass eine durch mindestens zwei Implantate gestützte Prothese die erste Wahl bei zahnlosem Unterkiefer ist. Wir erwarten, dass dieser Standard schnell Teil der Regelversorgung wird“, so Straub. Derzeit sind Implantate nur in Ausnahmefällen Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ursachen regionaler Unterschiede Studienautor Prof. Dr. Michael Walter, Direktor der Dresdener Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, sieht eine Vielzahl von Faktoren, die bei der Beanspruchung von zahnärztlichen Leistungen eine Rolle spielen. Einfluss habe etwa die unterschiedliche Anspruchshaltung der Menschen in Stadt und Land. Hinzu kämen soziodemografische Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen. „Wir konnten Unterschiede in der Versorgung zeigen, die auf verschiedene Therapiemuster in den Regionen hindeuten“, sagte Walter. Bei den Notfallbehandlungen gebe es noch eine typische Ost-West-Verteilung. Ein Blick auf Wurzelbehandlungen, die Behandlung von Zahnbetterkrankungen und Zahnentfernungen oder die Versorgung verschiedener Altersgruppen biete aber auch eine Vielzahl von anderen Verteilungsmustern. „Eine einheitliche vertragszahnärztliche Versorgung gibt es in Deutschland nicht“, so Walters Fazit. Aus dem BARMER GEK Zahnreport 2016 ·        Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die vertragszahnärztliche Versorgung je Versicherten betrugen im Jahr 2014 161,75 Euro, wobei die Durchschnittsausgaben bei den Frauen mit 167,87 Euro um 7,5 Prozent über denen der Männer (155,39 Euro) lagen. Die Inanspruchnahmerate lag bei den Männern bei 67,5 Prozent, bei den Frauen bei 75 Prozent und insgesamt bei 71,3 Prozent (Report Seite 29). ·        Die Teilnahme der Sechs- bis unter 18-Jährigen an der Individualprophylaxe entwickelte sich in den Jahren 2010 bis 2014 stabil zwischen 64,0 Prozent und 64,6 Prozent. Dabei zeigt sich durchgängig eine höhere Inanspruchnahme in den neuen Ländern. Im Vergleich der Länder nimmt Thüringen hier mit 73,8 Prozent die Spitzenposition ein. Die niedrigsten Raten finden sich in Bremen (56,0 Prozent), dem Saarland (57,8 Prozent) und in Hamburg mit 58,8 Prozent (Report Seite 59). ·        Bezogen auf alle Länder lag der Anteil der Versicherten mit mindestens einer Zahnextraktion im Jahr 2014 bei 9,0 Prozent, wobei sich über die Jahre 2010 bis 2014 eine leicht rückläufige Tendenz zeigt. Durchgängig liegen erneut die Anteilswerte in den neuen Ländern über den Werten für die alten. Die Altersverläufe zwischen Männern und Frauen unterscheiden sich bei den Zahnextraktionen nur geringfügig. Der erste Altersgipfel wird bei beiden Geschlechtern in der Gruppe der Zehn- bis unter 15-Jährigen erreicht. Danach fallen die Alterskurven relativ steil ab, bis ab dem Lebensalter von 40 bis unter 45 Jahren wieder stärkere Zuwächse festzustellen sind. Ein zweiter Altersgipfel wird bei Männern wie Frauen in der Altersgruppe der 75- bis unter 80-Jährigen erreicht (Report Seite 66/67). ·        Glossar: Regelversorgung bedeutet die zahnmedizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz, die bei der Bemessung der Festzuschüsse zugrunde gelegt wurde. Bei der gleichartigen Versorgung können sich Patienten neben der Regelversorgung für Zusatzleistungen hinsichtlich Komfort oder Ästhetik wie etwa eine Vollverblendung entscheiden. Die andersartige Versorgung ist ein Zahnersatz, der nach Art, Umfang und Funktion anders als die Regelversorgung konstruiert ist, etwa eine feste Brücke statt einer herausnehmbaren. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Best Practices in der Zahnarztpraxis: Erfolgssteigernde Treffen

Die Teambesprechung ist sowohl ein Organisations- als auch ein Führungsinstrument, denn sie bietet Teams in Zahnarztpraxen die Möglichkeit, – zeitnah und konkret alle für einen reibungslosen Praxisbetrieb wichtigen Punkte zu besprechen, – bei Bedarf gemeinsam Problemlösungen zu entwickeln, die von allen getragen werden und für alle verbindlich sind, – das Wissen, die Erfahrung und die […]

Wieso So! ?

Zahnarztrezept für ein Schmerzmittel und ein Antibiotikum. Netterweise Computergeneriert (gut lesbar) – und hinter dem Medikamentennamen ein sic! Ebenfalls maschinengeschrieben. Das bedeutet, der Arzt will, dass man das abgibt und nichts anderes. Jetzt … ist es so, dass dieses Antibiotikum erst mal immer noch teurer ist (etwas) als das Generikum und ich das Generikum an […]

Lieber Zahnarzt: Bitte nicht.

Kundin bestellt bei uns eine spezial-Zahnpasta. Die braucht tatsächlich ein Rezept, muss aber (wie eigentlich alles auf Zahnarztrezept in der Schweiz) bezahlt werden. Das Ding ist nicht exorbitant teuer. Pharmama: “Das macht 9 Franken 50.” Kundin: “Mein Zahnarzt hat gesagt es kostet 8 Franken.” Pharmama: “Es kostet 9.50.” Kundin: “Oookay. 9.50.” Sie knübelt das Geld … … Weiterlesen