Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland! Wir entlasten die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro jährlich. Gerade kleinere Selbstständige mit geringen Einnahmen werden spürbar entlastet. Bei den Krankenkassen sorgen wir für mehr Wettbewerb, denn dieser soll nicht mehr länger dadurch verzerrt werden, weil einige Krankenkassen zu viele Finanzreserven angehäuft haben. Das ist das erste von mehreren Gesetzen, mit denen wir die Situation der gesetzlich Versicherten ganz konkret verbessern.“ Zu den Regelungen im Einzelnen: Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 1. Januar 2019 der von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) bleibt unverändert. Halbierung des Mindestbeitrags für Kleinselbstständige Hohe GKV-Beiträge überfordern Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb wird ab 1. Januar 2019 der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige auf 171 Euro halbiert. Abschmelzen der Finanzreserven bei den Krankenkassen Um überhöhte Beiträge zu vermeiden und die Beitragszahler zu entlasten, dürfen die Finanzreserven einer Krankenkasse den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag künftig nicht mehr anheben. Um Wettberbsverzerrungen zu vermeiden, soll vorab eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden. Abbau der Beitragsschulden bei ungeklärten Mitgliedschaften Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft endet bislang nur dann, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt. Wenn ein GKV-Mitglied aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird er obligatorisch zum Höchstbeitrag weiterversichert. Dies hat dazu geführt, dass die Krankenkassen in erheblichem Maß (fiktive) Beitragsschulden angehäuft haben. Deshalb sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Versicherungsverhältnisse von solchen „passiven“ Mitgliedern zu beenden. Erhöhung des Aktienanteils bei Altersrückstellungen Der Aktienanteil an Anlagen, mit denen die Krankenkassen ihre betriebsinternen Altersrückstellungen absichern, wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Das entspricht Regelungen im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes und verschafft den Kassen mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase Chancen auf höhere Renditen. Zugleich bleiben die Risiken bezogen auf das Gesamtanlagevolumen begrenzt. Besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Die Betroffenen erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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IKK classic senkt Zusatzbeitragssatz zum 1. Mai 2018 – Selbstverwaltung braucht keine Aufforderungen aus der Politik

Die IKK classic wird zum 1. Mai 2018 ihren Zusatzbeitragssatz um 0,2 Prozentpunkte absenken. Darauf weist die Kasse mit Blick auf die jüngsten Aussagen des Bundesgesundheitsministers zur Möglichkeit von Beitragssenkungen in der GKV hin. „Die Entscheidung zur Anpassung des Beitragssatzes hat der Verwaltungsrat der IKK classic bereits im Dezember 2017 getroffen“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. „Die Selbstverwaltung handelt bei der Bewertung finanzieller Spielräume zur Entlastung der Beitragszahler weitsichtig und mit Augenmaß und bedarf dazu nicht der Aufforderung durch die Politik.“ Die Beitragsentlastung zum 1. Mai 2018 kommt gut 3,3 Millionen Versicherten der IKK classic zu Gute. Pressemitteilung der IKK classic

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BARMER: Beitragssatz auch 2018 stabil

Der Beitragssatz der BARMER bleibt auch im kommenden Jahr stabil. Damit behält die Kasse bereits zum dritten Mal in Folge einen Beitragssatz in Höhe von 15,7 Prozent. Das hat der Verwaltungsrat der BARMER heute in Erfurt beschlossen. „Die Finanzlage der BARMER ist sehr solide, und so können wir unseren Mitgliedern auch im kommenden Jahr ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis bieten“, betonte der Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrates, Bernd Heinemann. Außerdem wurde der Haushalt der Kasse im kommenden Jahr mit einem Gesamtvolumen von rund 37,6 Milliarden Euro verabschiedet. Finanzielle Stabilität sowie hohe Leistungs- und Servicequalität Heinemann verwies auf ein für die BARMER erfolgreich verlaufenes Jahr 2017. Neben der Fusion von BARMER GEK und Deutsche BKK zu Jahresbeginn habe man eine tiefgreifende Reorganisation in diesem Jahr erfolgreich abschließen können. „Finanzielle Stabilität, ein umfangreiches Leistungsangebot und eine hochwertige Versichertenbetreuung werden weiterhin die Markenzeichen der BARMER sein“, erklärte Heinemann. Ehrenamtliche Versicherten- und Arbeitgebervertreter Der Verwaltungsrat, ein 30-köpfiges ehrenamtliches Gremium, besteht bei der BARMER aus 27 Versicherten- und drei Arbeitgebervertretern. Die BARMER hat rund 9,3 Millionen Versicherte und ein bundesweit dichtes Netz aus rund 400 Geschäftsstellen. Pressemitteilung der BARMER

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Verwaltungsrat beschließt stabilen Beitragssatz für 2018: AOK Nordost knackt die Zehn-Milliarden-Grenze beim Haushalt

Der Beitragssatz der AOK Nordost bleibt auch 2018 stabil und liegt weiter unter dem bundesweiten Durchschnitt: Mit 15,5 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent) ist sie damit eine der günstigsten Krankenkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Das hat der Verwaltungsrat der AOK Nordost am heutigen Dienstag in Berlin beschlossen. Demnach beläuft sich der Haushalt 2018 auf 7,7 Milliarden Euro in der Kranken- und 2,4 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung und überschreitet erstmals die Zehn-Milliarden-Grenze. Größte Ausgabenposten sind Krankenhäuser (2,7 Milliarden Euro), ärztliche Versorgung (1,3 Milliarden Euro) und Arzneimittel (1,2 Milliarden Euro). „Dass die AOK Nordost im vierten Jahr einen stabilen Beitragssatz garantiert, unterstreicht den soliden Finanzkurs und ist für unsere Versicherten ein wichtiges Signal von Sicherheit und Verlässlichkeit“, betonen die alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden Alexander Schirp und Knut Lambertin. Rund 60.000 neugewonnene Mitglieder ließen sich 2017 vom Beitragssatz und den guten Leistungen der AOK Nordost überzeugen. Die Versichertenzahl ist damit auf knapp 1,8 Millionen gewachsen. Die zumeist jungen Neukunden tragen zudem zur weiteren Verjüngung der Versichertenstruktur bei. Marktführer AOK treibt digitale Versorgungs- und Serviceangebote voran  Neben einem günstigen Beitragssatz wird sich die AOK Nordost weiter für starke Versorgungs- und Serviceangebote einsetzen. „Die Chancen der Digitalisierung werden wir für die Entwicklung weiterer Programme und Angebote für unsere Versicherten nutzen. Wir wollen Impulsgeber für den dringend notwendigen digitalen Wandel im Gesundheitswesen sein“, sagt AOK-Vorstand Frank Michalak. Die AOK Nordost ist hier Vorreiter und bietet unter anderem Telemedizin-Programme für Herzinsuffizienz-Patienten und Diabetiker, Reha-Schulungen via Tablet, Online-Video­sprech­stunden und das erste digitale Prämienprogramm „FitMit AOK“ an. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, sich unkompliziert online zu versichern und im Live-Chat mit Kundenberatern zu sprechen. Der Start des bundesweiten digitalen AOK-Gesundheits­netz­werkes, das einen sicheren und einfachen Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen Ärzten, Kliniken und Patienten ermöglichen soll, ist mit zwei Piloten in der Nordost-Region geplant. Gesundheitskasse stärkt weiter ihre Pflegeberatung vor Ort  Ein weiterer Schwerpunkt 2018 wird die Pflege sein. Seit den Pflegereformen profitieren immer mehr Menschen von Leistungen aus der Pflegeversicherung – bei der AOK Nordost stieg die Zahl der Anträge 2017 um 20 Prozent. Zudem berührt mittlerweile ein Viertel aller Fragen in den Servicecentern dieses Thema. Neben der Unterstützung in den von der AOK mitgetragenen Pflegestützpunkten sowie den AOK-Beratungsangeboten per Telefon oder beim Hausbesuch qualifiziert die AOK auch ihre Berater für die Versicherten. Rund 400 Mitarbeiter in den mehr als 100 Servicecentern werden in der Region zum Thema Pflege weitergebildet. Pressemitteilung der AOK Nordost

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IKK BB-Versicherte zahlen weiter 15,49 Prozent

„Wir gehen stabil ins neue Jahr. Unsere Versicherten zahlen weiter 15,49 %, inklusive 0,89 % Zusatzbeitrag“. So die aktuelle Botschaft der regionalen Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) an ihre rund 243.000 Versicherten. In seiner gestrigen Sitzung in Potsdam beschloss der IKK BB-Verwaltungsrat zudem, dass alle Extra-Leistungen der Kasse erhalten bleiben. Dieses vielfältige und umfangreiche, zusätzliche Leistungspaket habe sich zu einer echten Visitenkarte der IKK BB entwickelt und sorge am GKV-Markt regelmäßig für positive Bewertungen der Kasse und für zufriedene Versicherte, so die Begründung. Die IKK BB setzt damit weiter auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen guten Leistungen zu einem möglichst günstigen Preis. Befragungen der IKK BB ergeben, dass einzelne Versichertengruppen teils sehr unterschiedliche Schwerpunkte bei Auswahl und Bewertung ihrer Kasse setzen. Eine tragende Rolle spielen dabei ausgewählte besondere Leistungen, zunehmend aber auch digitale Services wie zum Beispiel eine gut ausgestattete Online-Filiale. Schwer kalkulierbar bleiben hingegen die mittelfristigen gesundheitspolitischen Entwicklungen: Schleppende  Verhandlungen bei der Bildung einer neuen, handlungsfähigen Regierung, aber auch die aufflammende Diskussion um den möglichen Umbau der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung erschweren hier die Planung. Aus Sicht der mittelständischen IKK BB täuschen zudem Schlagzeilen über vermeintlich immense GKV-Rücklagen darüber hinweg, dass einige wenige Kassen hier überproportional von aktuellen Rahmenbedingungen profitieren, die es dringend zu reformieren gilt. Der IKK-Verwaltungsratsvorsitzende Anselm Lotz kommentiert: „Unterm Strich bleibt bei all den scheinbar günstigen Momentaufnahmen auch in den nächsten Jahren  für alle Kassen die Aufgabe bestehen, die durch die ausgabenintensiven  Reformen am Gesundheitsmarkt ganz real steigenden Mehrkosten zu bewältigen. Und das, wohl gemerkt, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden und mit einem wettbewerbsfähigen Beitragssatz.“ Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg

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AOK Bayern: Zusatzbeitrag bleibt stabil

Für die über 4,5 Millionen Versicherten der AOK Bayern bleibt der Zusatzbeitrag auch 2018 stabil. Dies hat der Verwaltungsrat der größten Krankenkasse im Freistaat heute in München beschlossen. Seit 2016 liegt der Zusatzbeitrag unverändert bei 1,1 Prozent. „Wir wollen keine Beitragsachterbahn, sondern ein verlässlicher und berechenbarer Partner für die Beitragszahler sein“, so Ivor Parvanov, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats (Arbeitgeber). Damit schließt sich die AOK Bayern dem GKV-Spitzenverband an, der bislang keine Luft für Beitragssenkungen sieht. Vielmehr sind 2018 erhebliche Steigerungen der Ausgaben zu befürchten, die auch durch bereits verabschiedete Gesetze verursacht werden. Der Verwaltungsrat fordert eine rasche Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen. „Noch immer liegen die Zuweisungen für Kranke unter dem Versorgungsbedarf, während die Zuweisungen für gesunde Versicherte über dem Bedarf liegen“, so Parvanov. Für eine zielgenauere Finanzierung seien alle Krankheiten in den Finanzausgleich einzubeziehen. Dies ist auch eine Empfehlung des Sondergutachtens des Bundesversicherungsamts zu den Wirkungen des Risikostrukturausgleichs. Der Haushaltsplan 2018 der AOK Bayern sieht Ausgaben in Höhe von über 15 Milliarden Euro vor. Krankenhausbehandlung, ärztliche Behandlung und Arzneimittel sind mit insgesamt über zehn Milliarden Euro die größten Ausgabenblöcke. Das Ausgabenvolumen der Pflegeversicherung der AOK Bayern liegt laut Haushaltsplan 2018 bei über 2,3 Milliarden Euro. Fast 900 Millionen Euro entfallen auf die Versorgung in Pflegeheimen. Knapp 600 Millionen Euro werden für die Pflege zu Hause als Pflegegeld ausbezahlt. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Schätzerkreis: Langfristige Stabilität im Blick behalten

Aufgrund der heutigen Schätzung des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung ist zu erwarten, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag vom Bundesgesundheitsministerium für das kommenden Jahr auf 1,0 Prozent festgelegt wird. Eine entsprechende Schätzung wurde heute mit den Stimmen der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesversicherungsamtes vom Schätzerkreis beschlossen. Die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes im Schätzerkreis bewerteten die Situation hingegen anders und gehen davon aus, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag stabil bei 1,1 Prozent gehalten werden sollte. Zu dem Schätzerkreisergebnis erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Die gesetzliche Krankenversicherung befindet sich in einem guten Prozess der finanziellen Stabilisierung. Trotzdem liegen die Rücklagen der Krankenkassen insgesamt unter einer Monatsausgabe. Darüber hinaus sind sie bei den Krankenkassen ungleich verteilt. Deshalb wäre es richtig, den Stabilisierungsprozess der vergangenen Jahre fortzusetzen, statt den rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz abzusenken. Wir wollen, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch finanziell auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet ist. Die brummende Konjunktur, relativ hohe Tariflohnsteigerungen und die große Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter haben einen entscheidenden Anteil an dieser insgesamt guten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings dürfen die guten Zahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass den Rekordeinnahmen auch so hohe Ausgaben wie noch nie gegenüberstehen. Strukturelle Reformen, beispielsweise im Krankenhausbereich und bei den Arzneimitteln, sind daher unverzichtbar und eine Aufgabe für die neue Legislaturperiode.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Zusatzbeiträge im Durchschnitt vorerst stabil

„Für das laufende Jahr erwartet der Schätzerkreis im Durchschnitt einen stabilen Zusatzbeitrag, was insgesamt auch wahrscheinlich ist. Wenn im Sommer die endgültigen Finanzergebnisse für 2016 vorliegen und die Zahlen für das erste Quartal 2017, werden wir als GKV-Spitzenverband unsere Einschätzungen für die weitere Finanzentwicklung und damit auch für die Zusatzbeiträge konkretisieren“, so Florian Lanz, Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Mehr als 50 Millionen Krankenkassen-Mitglieder können Beiträge sparen

Mehr als 50 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können durch einen Wechsel zur hkk Beiträge sparen. Dies entspricht mehr als 90 Prozent der rund 55 Millionen Kassenmitglieder in Deutschland. Seit Anfang 2017 ist die hkk Krankenkasse mit 0,59 Prozent Zusatzbeitrag der günstigste Anbieter in 13 von 16 Bundesländern und unterbietet auch regionale, meist kleine Wettbewerber. Darüber hinaus ist die hkk bereits im dritten Jahr in Folge der günstigste bundesweite Anbieter. Auch 2017 hält die Bremer Kasse ihren Beitrag stabil – im Gegensatz zu bisher 27 von insgesamt 113 Krankenkassen, die Erhöhungen vorgenommen haben. Tabelle: hkk Krankenkasse ist Preisführerin in 13 Bundesländern  GKV-Mitglieder (Stand 01.07.16) Wählbare (geöffnete) Kassen Preisposition der hkk Baden-Württemberg 6.938.312 55 Drittgünstigste Bayern 8.325.254 55 Günstigste Berlin 2.406.082 48 Günstigste Brandenburg 1.836.623 47 Günstigste Bremen 453.383 49 Günstigste Hamburg 1.202.030 51 Günstigste Hessen 3.988.363 52 Günstigste Mecklenburg-Vorp. 1.209.561 45 Günstigste Niedersachsen 5.256.122 55 Günstigste NRW 11.649.129 59 Günstigste Rheinland-Pfalz 2.568.272 51 Zweitgünstigste Saarland 661.588 46 Günstigste Sachsen 3.082.656 50 Günstigste Sachsen-Anhalt 1.736.388 46 Zweitgünstigste Schleswig-Holstein 1.884.470 45 Günstigste Thüringen 1.633.925 45 Günstigste Summe 54.832.158   2017 sparen hkk-Mitglieder gegenüber einer durchschnittlich teuren Kasse – abhängig vom Einkommen – bis zu 266 Euro. Im Vergleich zu einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent beträgt die hkk-Ersparnis bis zu 579 Euro. Rund 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und daher identisch. Trotz ihrer günstigen Beiträge übertrifft die hkk den Krankenkassendurchschnitt aber auch bei den darüber hinaus gehenden Leistungen. So bietet sie Zusatzleistungen in den Bereichen Naturmedizin, Vorsorge und bei Schwangerschaft im Wert von mehr als 1.000 Euro pro Jahr. Dazu kommt ein Bonusprogramm im Wert von bis zu 250 Euro jährlich. Pressemitteilung der hkk

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hkk auch 2017 günstigste deutschlandweit wählbare Krankenkasse

Die hkk Krankenkasse hält ihren Beitragssatz stabil und ist 2017 erneut die günstigste deutschlandweit wählbare Krankenkasse. Dies geht aus aktuellen Beitragsvergleichen hervor, die nach den jüngsten Ankündigungen der gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht worden sind – zum Beispiel in der Januarausgabe der Zeitschrift Finanztest („Wechseln lohnt noch“) sowie auf www.krankenkassen.de (Kassenliste nach Beitragssatz: http://ots.de/hCVxL) und http://www.finanztip.de/gkv/ (günstigste Kassen je Bundesland). Mit ihrem Zusatzbeitrag von 0,59 Prozent liegt die hkk 2017 weiterhin deutlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen von 1,1 Prozent. Somit sparen hkk-Mitglieder im kommenden Jahr gegenüber einer durchschnittlich teuren Kasse – abhängig von ihrem Einkommen – bis zu 266 Euro. Im Vergleich zu einer Kasse mit einem Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent beträgt die jährliche hkk-Ersparnis bis zu 579 Euro. Da die hkk gleichzeitig überdurchschnittliche Leistungen bietet, konnte sie 2016 mehr als 100.000 neue Versicherte gewinnen – ein Wachstum um mehr als 25 Prozent, das sich nach den Erwartungen der Kasse auch 2017 fortsetzen wird. Preisführerschaft in 13 Bundesländern Anfang 2017 erhöhen mindestens 17 Krankenkassen ihre Beitragssätze, so dass insgesamt mehr als 3,5 Millionen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können. Die Erhöhungen von nur regional wählbaren Wettbewerbern machen die hkk erstmals auch in Bayern, Sachsen und Thüringen zur günstigsten Krankenkasse überhaupt. Zudem führt sie ihre Preisführerschaft in den bisherigen zehn Bundesländern fort, darunter Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Pressemitteilung der hkk Krankenkasse

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