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Ich habe schon zwei Weiterbildungen, zum Facharzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt für Arbeitsmedizin, hinter mir. Doch treiben mich das Lernen und das Erfahren von neuen Horizonten an. Also absolviere ich derzeit meine Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen. Sechs Monate Halt mache ich auf diesem Weg bei in der Vitos Klinik Eichberg im Rheingau. […]
Im ersten Blogbeitrag zum Thema Insektenstiche habe ich über den Einsatz von
homöopathischen Arzneien bei Insektenstichen und zur Abwehr, bzw. Vorbeugung von Insektenstichen berichtet.
Hier lesen Sie über weitere Maßnahmen (naturheilkundliche und komplementärmedizinische Maßnahmen), die ergriffen werden können, um sich vor Insekten zu schützen oder was Sie tun können, wenn die
kleinen Quälgeister zugestochen haben.
Cistus incanus, Vitamin B, Breitwegerich …..
Chemische Repellentien:
wirken am sichersten für 5-8 Stunden. Verschiedene Produkte zum Auftragen auf die Haut im Handel erhältlich. (Autan & Co) Bitte beachten Sie evtl Nebenwirkungen. (siehe Stiftung Warentest
weiter unten)
Cistus incanus ssp. tauricus:
durch seine hohe Konzentration an Polyphenolen soll Cistus besonders schützend auf unsere Zellen und das Immunsystem wirken. Trinkt man während der Insektenhochzeit Cistus Tee, sollen Insekten
(Mücken, Zecken) abgewehrt werden.
Vitamin B1:
soll den Geruch der Haut verändern und und diese somit für Mücken unappetitlicher riechen. 100-200 mg pro Tag. Nach 3 Tagen soll eine Wirkung eingetreten sein.
Kleidung:
benutzen Sie helle Kleidung, diese sollte möglichst geschlossen sein.
Nach Besuchen im Wald inspizieren Sie genau Ihren Körper (oder den Ihrer Kinder). Zecken suchen sich oft erst am nächsten Tag Ihren “Saugplatz”. Ziehen Sie das Kleidungsstück (zB. die selbe Hose)
am nächsten Tag wieder an, kann es also passieren, dass Sie von einer Zecke befallen werden, obwohl Sie Ihren Körper gründlich abgesucht hatten.
Waschen:
Schweißgeruch zieht Mücken besonders an. Waschen hilft meist.
Breitwegerich:
wächst auf allen Wiesen und Wegen (siehe Bild) Nimmt man 2-3 Blätter und zerreibt diese zwischen den Händen, so dass grüner Saft austritt. Mit diesem die Stichstelle benetzen. Soll gegen
Juckreiz, Brennen und Schwellung helfen.
Zur Linderung von Insektenstichen
Nr. 1) nicht kratzen:
durch Kratzen wird das Insektengift in der Einstichstelle verteilt. Der Juckreiz verstärkt sich. Durch Mikroverletzungen dringen Keime in die Wunde, es kann zu Schwellung, Entzündung, im
schlimmsten Falle zur Blutvergiftung kommen.
“Spucke” (Speichel):
kühlt und lindert den Juckreiz am Anfang. Durch seine einzigartigen Inhaltsstoffe kann der Speichel die Entzündungswahrscheinlichkeit mindern.
Essigauflagen:
Apfelessig oder Speiseessig verdünnt mit Wasser, als Abwaschung, zur Linderung bei Brennenden Schmerzen, Schwellungen, Juckreiz.
Zwiebel:
halbierte Zwiebel auf die Stichstelle legen, 10 min aufliegen lassen. Zieht durch die Inhaltsstoffe die Gifte nach außen. Geeignet für Mücken- oder Wespenstiche.
Heilerde:
Auflagen aus Heilerde (zB. Luvos) kühlt, bringt die Schwellung zum Abklingen.
Kühlgels:
viele verschiedene Sorten in der Apotheke erhältlich.
Quarkauflage:
bei Entzündungen oder Schwellungen. Kühlt und nimmt die Entzündung aus dem Gewebe.
Schnaps:
tränken Sie ein Pad mit Alkohol. Das desinfiziert und kühlt.
Aloe:
Frisch oder als Lotion auf die Schwellung aufgebracht. Lindert, kühlt und nimmt den Juckreiz.
Eispackungen:
sind grundsätzlich zu meiden. Durch die Kälte werden die Lymphgefäße verengt. Diese müssen jedoch die (Insekten- ) Gifte abtransportieren und das Gewebe durchspülen.
Sollten die Beschwerden innerhalb von 2 Tagen nicht besser werden, oder Fieber, Unwohlsein etc. hinzukommen, muss unbedingt ein Arzt aufgesucht werden!
schulmedizinische Behandlung von Insektenstichen
Ist die Entzündung schon einige Tage alt und wird nicht besser: Suchen Sie einen Arzt auf. Dieser wird mit Antibiotika oder Cortison versuchen diese zu behandeln.
Hier helfen keine einfachen Hausmittel mehr. Ein erfahrener Therapeut kann Sie mit einem tiefwirkenden homöopathischen Mittel unterstützen. Der/Die Homöopath/in wird anhand Ihrer individuellen
Symptomatik ein passendes homöopathisches Medikament verordnen. (zB. Arsenicum, Lachesis, etc.)
Oft liegt dem wiederkehrenden Eitern oder Anschwellen von Insektenstichen eine konstitutionelle Veranlagung zugrunde. Diese kann mit einer homöopathischen Behandlung günstig beeinflusst werden.
Mückenschutz im Test (Stiftung Warentest, Deutscher Allergie und Asthmabund)
Stiftung Warentest teste im Jahr 2014 einundzwanzig Mückenschutzmittel. Einige stellten sich als völlig wirkungslos heraus. Dazu gehören leider viele, die auf natürlicher Basis (zB. durch
Lavendel, Citronella oder Geraniol) schützen sollen. Da diese Stoffe schnell abdampfen, müssen Sie immer wieder aufgetragen werden. Auch Naturstoffe können die Haut reizen oder
Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen. (2)
Stiftung Warentest empfiehlt hingegen v.a. gegen Hausmücken: Nobite, Anti Brumm Forte und Autan Insektenschutz Protection Plus. Nobite und Anti Brumm Forte enthalten allerdings DEET und können
die Schleimhaut reizen.
Der Mückenschutz Autan Insektenschutz Protection plus (PZN-0490978) schaffte es zum Testsieger. Für Kinder ist jedoch nur der kleine Bruder freigegeben: Autan Mückenschutz Junior Gel. Dieses
Produkt belastet auch die Schleimhaut weniger als Produkte mit DEET. Dafür enthalten beide den Wirkstoff Icaridin (Kinder 10%, Erwachsene 20%) Alle chemischen Repellentien (Mückenschutzmittel)
sind erst für Kinder ab 3 Jahren zu empfehlen.
Mückenschutzmittel, die vom Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V. (www.daab.de) nicht empfohlen werden, sind: Parazeet Tropen, Parazeet Zeckengebiete und efitan Insektenschutz, da hier Citrate
(Duftstoffe) enthalten sind, die bei Betroffenen Asthmaanfälle auslösen können. Hier finden Sie eine Tabelle von empfehlenswerten bis nicht empfohlenen Mückenschütz der daab. Link & Quelle:
http://www.daab.de/fileadmin/medien/pdf/Diverses/Tabelle_Mueckenschutz.pdf
bei allergischen Reaktionen auf Insektenstiche:Unbedingt den Notarzt rufen!
Das erste Mal etwas tun – dies ist meistens etwas besonderes. Seit ich Rettungsassistentin im Praktikum bin, ist dies in vielen Situationen wieder der Fall. Bislang konnte ich bereits als Rettungsassisstentin im Praktikantin viele Punkte erleben und habe mittlerweile darin bereits wieder Routine erhalten. Doch eines hatte ich bisher nicht – eine Reanimation. Dies sollte […]
In diesem Blogpost möchte ich mal wieder eine Alternative zu den Benzodiazepin-Schlafmitteln vorstellen: Das gute alte Doxylamin, wie man es zu Beispiel in Hoggar Night oder WICK MediNait findet… Doxylamin ist ein Antihistaminikum mit zusätzlichen anticholiergen Eigenschaften ist ein häufig zu findender Wirkstoff rezeptfreier Schlafmittel macht nicht abhängig kann mit anderen Sedativa, insbesondere aber mit […]
Zusätzlich zur „Nachrichten„-Seite wird es jetzt auch hin und wieder einen etwas ausführlicheren Wochenrückblick geben mit Themen und Beiträgen, die mich in der vergangenen Woche interessiert haben. Viel Spaß damit. Notarzt-Standort im Hunsrück vor dem Aus? Nachdem die kassenärztliche Vereinigung in Zukunft seine Notarzteinsätze nicht mehr bezahlen will, überlegt Dr. Jürgen Adler aus Blankenrath, seine Tätigkeit als Notarzt einzustellen. Nachdem vor 12 Jahren schon die beiden benachbarten Notarztstandorte Cochem und Zell zu einem gemeinsamen Standort in Senheim zusammen gelegt wurden, wäre das nun ein weiterer Einschnitt in der notärztlichen Versorgung. Dementsprechend regt sich der Protest in der Bevölkerung. Der SWR war vor Ort und fragte nach. Zusätzlich gibt es auch schon eine Petition zum Erhalt des Standortes, die noch einige Unterstützer benötigt. Erste Hilfe verdoppelt Überlebenschance Wie die Ärztezeitung in der vergangenen Woche berichtet, belegen nun neue Studien aus Schweden, dass Patienten mit einem Herzstillstand deutlich von der frühen Wiederbelebung durch Ersthelfer profitieren. Diese Erkenntnis ist zwar nicht neu, wurde jetzt jedoch noch einmal durch neue Analysen untermauert. Bemerkenswert ist dabei auch, dass sich in …
“Es ist viel einfacher, den Geschäftsführer auszutauschen, als den Strukturwandel zu organisieren”, stellt Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann fest. Deshalb drehe sich das Personalkarussell in der Krankenhauslandschaft derzeit immer schneller. Ein überschaubarer Kreis von Führungskräften tauche in kurzen Abständen mal hier, mal dort auf. Diese Praxis sei ein Vorbote des überfälligen Strukturumbruchs. Auf die Dauer habe … Weiterlesen →
Hätte man mir das Büchlein1 nicht geschenkt – ich hätte es nie zur Kenntnis genommen und etwas verpasst. So aber hab’ ich es gelesen und will es loben. Schwach ist allerdings sein Anfang. Da fiel dem Herrn Elias (1887-1990) nichts anderes ein, als mit dem schon lange totgerittenen Diktum dem heiligen Augustinus von Hippo2 zu kommen, das man schon allzu oft als “teaser” in Aufsätzen über die Zeit gelesen hat – unfrisch, abgegriffen. Dann aber lässt Elias frischen Wind hinein… weiter
Heilmittel wie zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen im Wert von rund 5,6 Milliarden Euro haben die niedergelassenen Ärzte in Deutschland im vergangenen Jahr verordnet. Dies sind 7,8 Prozent mehr als im Vorjahr, wie die Techniker Krankenkasse (TK) unter Berufung auf die Statistik des GKV-Spitzenverbands mitteilt. Im Durchschnitt bekam jeder gesetzlich Versicherte Heilmittel für rund 81 Euro verschrieben. Doch die regionalen Unterschiede sind erheblich: Mit 108 Euro pro Kopf verordneten die Ärzte in Hamburg am teuersten 34 Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt. In Bremen hingegen lag der Pro-Kopf-Wert bei nur rund 64 Euro und damit 21 Prozent unter dem bundesweiten Mittel. Der Wert je verordnetem Heilmittel betrug statistisch gesehen rund 125 Euro. Das umsatzstärkste Heilmittel war die Krankengymnastik (4 Milliarden Euro). Mit großem Abstand folgten die Ergotherapie (812 Millionen Euro) und die Sprachtherapie (600 Millionen Euro). Die Statistiken sind im Internet unter www.gkv-his.de verfügbar. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
Der Bundesrat hat sich in seinem heutigen Beschluss zum E-Health-Gesetz dafür ausgesprochen, dass der vorgesehene Medikationsplan nicht nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern erstellt und aktualisiert werden kann. Der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt, begrüßt diese Empfehlung ausdrücklich: „Die Länder sind damit näher an der Versorgungswirklichkeit. Sie wissen, dass man einen vollständigen und damit brauchbaren Medikationsplan nur in Zusammenarbeit mit den Apotheken aufstellen kann. Die Stammapotheke des Patienten ist oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen Überblick über seine rezeptfreie Selbstmedikation hat. Und die muss definitiv mit in den Plan.“ Schmidt weiter: „Es ist auch ein wichtiges Stück Wahlfreiheit, wenn der Patient selbst entscheiden kann, ob er den Medikationsplan von seinem Arzt oder seinem Apotheker bekommen will. Vervollständigt werden muss der ohnehin immer im Austausch aller beteiligten Heilberufe. Der Bundestag täte deshalb gut daran, der Empfehlung der Länderkammer im weiteren parlamentarischen Verfahren zu folgen.“ „Dass Versicherte, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, über das E-Health-Gesetz einen Anspruch auf einen Medikationsplan bekommen, ist richtig“, sagt Schmidt. „Aber in der Umsetzung gibt es da noch erhebliche Defizite. Die bloße Auflistung von Arzneimitteln bietet kaum einen Mehrwert, wenn die Medikation des Patienten nicht genau analysiert und auf mögliche Wechselwirkungen überprüft wird.“ Solch eine Analyse sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne. Die wichtige Rolle der Apotheker in Sachen Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei allgemein anerkannt: Das Bundesgesundheitsministerium fördere das ABDA-Modellprojekt PRIMA zum heilberufsübergreifenden Medikationsplan. Im Rahmen der gematik hätten die Apotheker die Federführung für das AMTS-Modul der elektronischen Gesundheitskarte. „Und beim Modellprojekt ARMIN zeigen Apotheker und Ärzte in Sachsen und Thüringen schon heute, dass sie in Sachen AMTS eng zusammen arbeiten können. Diese Realitäten muss man jetzt auch im E-Health-Gesetz anerkennen.“ Pressemitteilung des ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände